Regierungsrat BSNeues Berechnungsmodell für Basler Grundstückgewinnsteuer
SDA
25.8.2020 - 15:31
Die Berechnung der Basler Grundstücksgewinnsteuer wird vereinfacht. Durch das mit einer FDP-Motion eingeforderte neue Berechnungsmodell verliert der Kanton jährlich fünf bis sechs Millionen Franken an Steuereinnahmen.
Mit der Umsetzung der Forderung beantragt die Regierung, die FDP-Motion als erledigt abzuschreiben, wie aus den Regierungsmitteilungen vom Dienstag hervorgeht.
Die Regierung hatte sich 2016 gegen die Überweisung des Vorstosses ausgesprochen. Sie anerkannte aber, dass die damals aktuelle Berechnung des Steuersatzes durch die Kombination mit einem von der Besitzdauer des Grundstücks abhängigen Abzug und einem Spekulationszuschlags kompliziert sei. Das alte Berechnungsmodell war Ende der 1980er-Jahre als Mittel gegen die Spekulation eingeführt worden.
Neu soll die Grundstücksgewinnsteuer durch ein einfacheres System mit linearem Steuersatz unter Berücksichtigung der Besitzdauer ersetzt werden. Dabei soll der bislang geltende Realwert per 1. Januar 1977 durch denjenigen per 31. Dezember 2001 ersetzt werden. Konkret heisst dies, dass vor dem 1. Januar 2002 vorgenommene wertvermehrende Aufwendungen nicht mehr mit Belegen nachgewiesen werden müssen.
Die Vorlage führt laut Mitteilung der Regierung zu Mindereinnahmen in der geschätzten Höhe von fünf bis sechs Millionen Franken pro Jahr.
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