Obergericht AGObergericht spricht gegen Mann lebenslanges Tätigkeitsverbot aus
ga, sda
9.4.2024 - 14:57
Ein wegen mehrfacher Pornografie zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilter Mann aus dem Fricktal darf lebenslänglich beruflich und ausserberuflich keine Tätigkeit mit Kontakt zu Minderjährigen ausüben. Das hat das Aargauer Obergericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft entschieden. Der Mann muss sich einen anderen Job suchen.
Keystone-SDA, ga, sda
09.04.2024, 14:57
SDA
Damit entschied das Obergericht anders als das Bezirksgericht Laufenburg im August 2023. Das Bezirksgericht verurteilte den Mann zwar zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten mit einer Probezeit von vier Jahren. Es verhängte auch Busse von 4500 Franken. Das Bezirksgericht sah jedoch von einem lebenslänglichen Tätigkeitsverbot ab.
Die Staatsanwaltschaft zog das Urteil weiter, damit der Mann mit einem lebenslänglichen Tätigkeitsverbot belegt wird. Es handle sich nicht mehr um einen besonders leichten Fall.
Der Fricktaler hatte mehrfach harte Pornografie konsumiert, hergestellt und in den Verkehr gebracht. Die Videos zeigten auch sexuelle Handlungen mit Minderjährigen und Tieren.
Arbeiten im gelernten Beruf nicht mehr möglich
Das vom Obergericht ausgesprochene Tätigkeitsverbot hat zur Folge, dass Mann nicht mehr in seinem erlernten und bisher angestammten Beruf arbeiten kann.
Zweifellos bedeute das lebenslängliche Tätigkeitsverbot für den Beschuldigten in seiner Berufswahl und Berufsausübung eine gewisse Härte, schrieb das Obergericht in seinen Erwägungen. Um was für Tätigkeit es sich handelt, wurde nicht mitgeteilt.
Diese gehe aber nicht über das Mass hinaus, das der Verfassungs- und Gesetzgeber mit der Einführung des grundsätzlich zwingenden lebenslänglichen Tätigkeitsverbots in Kauf genommen habe oder sogar gewollte habe.
Der Beschuldigte besass auf verschiedenen Mobiltelefonen und einem Tablet eine sehr grosse Anzahl von mehr als 500 Bilddateien und über 100 Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt, wie das Obergericht festhält.
Die Dateien hätten tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen enthalten und massive Übergriffe auf Kinder gezeigt. (Urteil SST.2023.236 vom 18.03.2024)
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