Mehre soziale Organisationen üben massive Kritik an der von der Baselbieter Regierung geplanten Änderung bei der Sozialhilfe. Sie sehen das Existenzminimum in Gefahr.
Die geplante Teilrevision des Baselbieter Sozialhilfegesetzes würde das Existenzminimum der Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger nicht mehr garantieren und zu einem Disziplinarcharakter der Sozialhilfe führen, sagte Domenico Sposato, Geschäftsleiter des Hilfwerks Caritas beider Basel am Dienstag vor den Medien.
Hintergrund für Sposatos Kritik sind die Ende Januar vorgestellten Pläne der Baselbieter Regierung, in der Sozialhilfe ein Anreizsystem einführen zu wollen. Demnach soll Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern, die sich in den ersten zwei Jahren nicht für eine rasche Integration in den Arbeitsmarkt einsetzen, weniger Geld zur Verfügung gestellt werden.
Ein solches System sei rechtsstaatlich bedenklich, sagte Zoë von Streng, Juristin der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht UFS mit Sitz in Zürich. Zudem zähle der Kanton Basel-Landschaft mit seinen Sozialleistungen schweizweit ohnehin schon zu den restriktiveren Kantonen.
Drei Stufen nicht existenzsichernd
Künftig sollen fünf Grundpauschalen gelten. Sozialhilfebezüger sollen in den ersten zwei Jahren zwischen 690 bis 1085 Franken erhalten. Nach über zwei Jahren in der Sozialhilfe beträgt der Betrag 937 Franken. Gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) liegt das Existenzminimum derzeit bei 986 Franken.
Laut von Streng werden drei der fünf vorgesehenen Grundpauschalen das soziale Existenzminimum von 986 Franken nicht abdecken. Sie bezweifelt, dass eine Einteilung in eine höhere Kategorie wie von der Regierung vorgesehen in vier bis acht Wochen erreicht werden könnte. «Bis zur höheren Einstufung verstreichen mindestens vier, wenn nicht sogar sechs Monate.» Das sei unzumutbar für Betroffene, die mit so wenig Geld leben müssten.
Laut Annina Grob, Go-Geschäftsleiterin von Avenir Social, dem Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz, führt das neue Anreizsystem zu einem Mehraufwand bei Sozialhilfemitarbeitenden und zu einem Willkürpotential bei den Umstufungen.
Gegen die Teilrevision der Sozialhilfe wehren sich auch die Heilsarmee und die Winterhilfe Baselland. Letztere Einrichtung geht davon aus, dass bei einer Umsetzung mehr Sozialhilfebezüger finanzielle Unterstützung von sozialen Institutionen benötigen würden.
Die Vernehmlassung dauert noch bis Ende April. Die Baselbieter SP hat bereits angekündigt, die Vorlage abzulehnen.
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