Ein wegen sexuellen Handlungen an Kindern verurteilter Mann wird nicht lebenslänglich verwahrt. Das Strafgericht Basel-Stadt hat am Dienstag einen entsprechenden Antrag der Vollzugsbehörde Basel-Stadt abgelehnt.
Das Gericht sprach sich stattdessen für eine Neuanordnung der stationär psychiatrischen Behandlung mit «kleineren Lockerungsschritten» aus. Der inzwischen 59-jährige Mann war 2007 vom Strafgericht Basel-Stadt der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, der mehrfach versuchten sexuellen Handlungen mit Kindern und der mehrfachen Pornographie zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren schuldig gesprochen worden.
Der damals bereits vorbestrafte Mann hatte sich nur kurze Zeit nach der Entlassung aus dem Vollzug einer Strafe in Deutschland in Basel erneut an Buben herangemacht. Es ist zu verschiedenen sexuellen Handlungen bis hin zum Analverkehr gekommen. Das Appellationsgericht hatte bereits 2008 eine stationäre therapeutische Massnahme für den Mann angeordnet, die 2012 um fünf und 2017 um drei weitere Jahre verlängert worden war.
Die Vollzugsbehörde Basel-Stadt hat diese Massnahme «wegen Aussichtslosigkeit» letzten Februar aufgehoben und vor Gericht eine lebenslängliche Verwahrung beantragt. Der Vertreter der Vollzugsbehörde begründete diesen Antrag damit, dass die Fortführung der therapeutischen Massnahmen nicht zielführend sei und es sich beim Verurteilten um eine «Hochrisiko-Person» handle, die Defizite im Bereich des «Risikomanagments» aufweise.
Immer noch motiviert für Therapie
Die Verteidigung bezeichnete den Vorwurf des «fehlenden Risikomanagements» als «unerhört». Es sei unfair, eine lebenslange Verwahrung auszusprechen, zumal der Mann für seine Taten gebüsst und er sich auf die Therapie eingelassen habe. Zudem nehme der Verurteilte die antiandrogene Medikation Salvacyl ein, die zu einer Reduktion des Testosteronspiegels auf Kastrationsniveau führe.
Der Strafgerichtspräsident begründete den Entscheid für eine Neuanordnung der stationär psychiatrischen Behandlung damit, dass die Chance auf therapeutischen Erfolg noch nicht ausgeschöpft sei. Die Störung Pädophilie sei zwar nicht therapierbar, wohl aber der Umgang damit.
Der Mann bleibe bis zum Lebensende kernpädophil, doch solle er mit den «Lockerungschritten» unter Beweis stellen können, dass er in den letzten zwölf Jahren therapeutische Fortschritte gemacht habe, sagte der Gerichtspräsident.
Darüber hinaus zeige sich der Verurteilte auch nach all den Jahren immer noch «sehr motiviert» für eine Therapie, was er unter anderem mit der Einnahme der Medikation beweise. Das sei nicht selbstverständlich, sagte der Gerichtspräsident weiter. Nach dessen Angaben hatte das Gericht bereits 2017 Lockerungsmassnahmen für den Verurteilten angeordnet. Die Vollzugsbehörde sei dieser Forderung aber aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht nachgekommen.
Noch ist unklar, ob die Vollzugsbehörde Basel-Stadt den Entscheid weiterziehen wird.
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