Coronavirus – Baselland Politische Prozesse in Baselbieter Gemeinden wieder möglich

SDA

28.4.2020 - 15:18

Im Kanton Baselland können trotz der Corona-Pandemie bald wieder Gemeindeversammlungen und Einwohnerratssitzungen durchgeführt werden. Dies allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit dem Segen der Regierung.

Eine Ausnahmebewilligung macht die Baselbieter Regierung gemäss einer Mitteilung vom Dienstag von «überwiegenden öffentlichen Interesse» abhängig. Ein solches liege bei dringlichen Geschäften sowie bei Beschlüssen über Investitionen und zu laufenden Projekten vor.

Überdies verlangt die Regierung für Gemeindeversammlungen und Einwohnerratssitzungen ein Schutzkonzept gemäss den Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Um den Gesuchstellern die Arbeit zu erleichtern, stellt ihnen die Regierung ein Musterkonzept zur Verfügung.

Gesuche für die Durchführung von Einwohnerratssitzungen liegen der Regierung bereits aus Liestal, Pratteln, Allschwil, Reinach und Binningen vor. Sie sollen in den nächsten Tagen geprüft werden. Der Baselbieter Landrat hat seine Arbeit bereits am 2. April wieder aufgenommen mit einer Sitzung im Congress Center Basel.

Veranstaltungen sind in der Schweiz wegen der Corona-Pandemie seit dem 17. März nur noch unter restriktiven Bedingungen erlaubt. Mit ihrer am Dienstag beschlossenen Regelung will die Baselbieter nun sicherstellen, dass die demokratischen Prozesse auch auf Gemeindeebene wieder aufgenommen werden können.

Auch soll den Gemeinden ein Minimum an Planungssicherheit gewährt werden, hält die Regierung weiter fest. Die neue Regelung gilt nicht nur für die Einwohnergemeinden, sondern ebenso für die Legislativorgane der Landeskirchen.

Für jene Gemeinden, die bis Ende Juni keine Gemeindeversamnmlung oder Einwohnerratssitzung durchführen, wird die Frist für die Genehmigung der Jahresrechnung zudem bis zum 30. September verlängert.

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