Im Zusammenhang mit der Protestaktion gegen einen Fleischverarbeitungsbetrieb in Oensingen SO hält die Solothurner Staatsanwaltschaft an den 34 Strafbefehlen wegen Nötigung, Hausfriedensbruchs und Hinderung einer Amtshandlung fest. Die Akten gehen nun an das Richteramt Thal-Gäu.
Am 21. November 2018 hatten sich über 130 Personen zu einer Protestaktion bei einem Fleischverarbeitungsbetrieb in Oensingen versammelt. Dies löste einen mehrstündigen Polizeieinsatz aus. Nachdem die Personen durch die Polizei vom Gelände geführt worden waren, wurden sie befragt und aus der polizeilichen Kontrolle entlassen.
Die Staatsanwaltschaft erliess im Mai 2019 mehr als hundert Strafbefehle wegen Nötigung, Hausfriedensbruchs sowie Hinderung einer Amtshandlung. In der Folge gingen mehrere Einsprachen gegen die Strafbefehle ein.
Nach Prüfung der Einsprachen hält die Staatsanwaltschaft an den Strafbefehlen fest und überweist die Akten dem Richteramt Thal-Gäu zur Durchführung der Hauptverfahren.
Betroffen sind insgesamt 34 beschuldigte Personen. Die Termine der Gerichtsverhandlungen stehen noch nicht fest, wie einer Mitteilung der Solothurner Staatsanwaltschaft vom Mittwoch zu entnehmen ist.
Zurück zur Startseite