Psychiatrie Psychiatrische Dienste Aargau nach Tod eines 18-Jährigen verwarnt

roch, sda

4.7.2024 - 10:49

Die Kantonale Aufsichtsbehörde hat nach dem Tod eines 18-jährigen Patient in der Aargauer Psychiatrie eine Verwarnung ausgesprochen. (Symbolbild)
Die Kantonale Aufsichtsbehörde hat nach dem Tod eines 18-jährigen Patient in der Aargauer Psychiatrie eine Verwarnung ausgesprochen. (Symbolbild)
Keystone

Die Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) sind nach zwei Aufsichtsverfahren von der kantonalen Abteilung Gesundheit verwarnt worden. Es ging dabei in einem Fall um die Behandlung eines 18-jährigen Patienten mit Autismus, der an Verletzungen starb, die er sich selbst zugefügt hatte.

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Die Aufsichtsverfahren seien abgeschlossen, teilte das Aargauer Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Donnerstag mit. Es ging dabei um einen Fall aus dem Dezember 2020, als sich ein 18-jähriger, autistischer Patient in Obhut der Psychiatrie wiederholt durch absichtliche Stürze selbst verletzt habe.

Am 30. Dezember 2020 hätten Mitarbeitende der PDAG den Patienten bewusstlos aufgefunden, worauf er mit dem Helikopter in ein Spital überführt worden sei. Dort erlag er wenige Tage später seinen selbstzugefügten Verletzungen, wie das DGS schreibt.

Für das Aufsichtsverfahren seien Diagnose, Behandlung und Medikation untersucht und externe Gutachten eingeholt worden. Diese ergaben, dass am Unfalltag eine 1:1-Betreuung nötig gewesen wäre oder der Patient sogar hätte fixiert werden müssen.

Das Selbstgefährdungspotenzial des Autisten sei falsch eingeschätzt worden, stellte das DGS fest. Zu anderen Vorwürfen wurde die Psychiatrie entlastet. «Es liegen keine Nachweise vor, dass die Behandlung des Patienten bis zum Unfalltag mangelhaft gewesen wäre», schreibt das DGS.

Neun Monate Frist

Die PDAG müssten innert neun Monaten ein Konzept vorlegen, wie künftig Patientinnen und Patienten besser geschützt werden könnten. Auch in einem zweiten Fall, wo es um eine junge Patientin ging, sprach das DGS eine Verwarnung aus. Zudem sei eine Prozess- und Organisationsanalyse durchgeführt worden, die verschiedene «organisatorisch-prozessuale Mängel» festgestellt habe.

Ein Teil der Erkenntnisse sei bereits in Verbesserungsmassnahmen eingeflossen. Auch hier sei eine Frist von neun Monaten für ein Konzept für weitere Optimierungen gesetzt worden, hiess es.