Landrat BLRechtsgültigkeits-Entscheid von Baselbieter ÖV-Initiative sistiert
dosp, sda
20.9.2022 - 16:19
Die Justiz- und Sicherheitskommission des Baselbieter Landrats will erst in zwei Jahren darüber urteilen, ob eine kantonale Volksinitiative für einen Gratis-ÖV rechtswidrig ist. Sie hofft darauf, dass in dieser Zeit die umstrittene Frage der Rechtsgültigkeit geklärt werden kann.
Keystone-SDA, dosp, sda
20.09.2022, 16:19
SDA
Für die Baselbieter Regierung widerspricht die Forderung der Initianten der Bundesverfassung, wie die Kommission in ihrem am Dienstag veröffentlichten Bericht schreibt. Die Bundesverfassung schreibe vor, dass die ÖV-Nutzenden einen angemessenen Teil der Kosten selber tragen müssten. Die Initiative fordert indes, dass der Kanton für alle niedergelassenen Menschen die Kosten für das Jahres-U-Abo zu übernehmen habe.
Die Kommission möchte sich dem Verdikt der Regierung nun noch nicht anschliessen. Sie weist in ihrem Bericht darauf hin, dass in anderen Kantonen und Städten ähnlich gelagerte Vorstösse bezüglich ihrer Rechtssicherheit unterschiedlich beurteilt worden seien. Der Kanton Neuenburg habe sich für die Rechtsgültigkeit entschieden, während Freiburg zu einem gegenteiligen Urteil gekommen sei.
Die Kommission beantragt dem Landrat nun mit Einverständnis der Initianten eine Sistierung der Behandlung für zwei Jahre. «Damit soll es ermöglicht werden, die weitere Entwicklung in der Rechtsprechung abwarten zu können», schreibt sie.
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