SpitälerRegierung sieht keine Möglichkeit für Zahlungsstopp an Spital-CEO
roch, sda
14.8.2024 - 16:12
Die Solothurner Regierung sieht rechtlich keine Möglichkeit, die bis November vereinbarten Lohnzahlungen an den Ende Januar abgetretenen Chef der Solothurner Spitäler zu stoppen. Dies schreibt der Regierungsrat in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme auf einen dringlichen Auftrag aus dem Kantonsparlament.
roch, sda
14.08.2024, 16:12
14.08.2024, 16:13
SDA
Der Kantonsrat hatte in der Juni-Session einen Auftrag der SVP-Fraktion für dringlich erklärt, der vom Regierungsrat verlangte, die Aktionärsrechte gegenüber der Solothurner Spitäler AG (SoH) auszuüben und «alle laufenden Zahlungen an den früheren CEO durch die Solothurner Spitäler AG mit sofortiger Wirkung einstellen zu lassen».
Zudem hatte die SVP verlangt, dass «weitere Zahlungen erst mit Genehmigung des Kantonsrats freigegeben werden» dürften. In einer dreiseitigen Stellungnahme erklärt die Regierung, die rechtlichen Möglichkeiten fehlten, um dies umzusetzen. Auch wenn der Regierungsrat «das im Auftrag zum Ausdruck gebrachte Handlungsbedürfnis nachvollziehen» könne.
Verwaltungsrat entscheidet
Alleinaktionär der soH sei der Kanton Solothurn und die Regierung könne über die Generalversammlung Einfluss nehmen. Über die Beendigung eines Anstellungsverhältnisses und die damit verbundenen finanziellen Regelungen entscheide jedoch der Verwaltungsrat.
Recherchen der «Solothurner Zeitung» hatten im Juni aufgedeckt, dass soH-CEO Martin Häusermann, der Ende Januar zurücktrat, bis zu seinem 65. Geburtstag im November weiter einen hohen Lohn bezieht. Dazu soll er in den letzten Jahren verschiedene Funktionszulagen erhalten haben – zusätzlich zum Lohn von über 300'000 Franken.
Im Rahmen der daraus entstandenen Kritik an den Kaderlöhnen hielt die Regierung bereits im Juli fest, die Kommunikation der soH zum Abgang von Häusermann sei ungenügend gewesen. Zudem wurde ein externer Untersuchungsbericht zur Einhaltung der personalrechtlichen Vorschriften in Auftrag gegeben, der bis Ende September vorliegen soll.
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