Fasnacht Regierungsrätlicher Appell an die Basler Fasnächtler

dosp, sda

12.2.2021 - 10:46

Ein Fasnachtsgrab für die bereits 2020 abgesagte Basler Fasnacht.
Ein Fasnachtsgrab für die bereits 2020 abgesagte Basler Fasnacht.
Keystone

Die Basler Regierung und das Fasnachts-Comité appellieren an die Fasnächtlerinnen und Fasnächtler, die vom Bundesrat verordneten Schutzmassnahmen wegen der Covid-19-Pandemie einzuhalten. Aktivitäten wie «Gässeln», «Ständeli» oder öffentliche Schnitzelbangg-Vorträge sind verboten.

Das Ausstellen von Laternen ist nur erlaubt, wenn die Maskenpflicht und die Begrenzung von Menschenansammlungen auf fünf Personen eingehalten werden kann, wie die Regierung und das Fasnachts-Comité am Freitag mitteilten. Man bedaure, dass auf die Fasnacht vom 22. bis 24. Februar verzichtet werden müsse, appelliere aber an die Bevölkerung, mitzuhelfen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Zurück zur Startseite