Gesundheitsversorgung Rennbahnklinik in Muttenz BL reicht Rekurs gegen Spitallisten ein

yedu, sda

4.6.2021 - 09:46

Die Rennbahnklinik in Muttenz BL wehrt sich gegen die Spitallisten der Regierungen beider Basel.
Die Rennbahnklinik in Muttenz BL wehrt sich gegen die Spitallisten der Regierungen beider Basel.
Keystone

Die Rennbahnklinik in Muttenz BL reicht gegen die von den Regierungen beider Basel beschlossenen Spitallisten Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Die Gleichbehandlung zwischen öffentlichen und privaten Spitälern sei nicht gegeben, teilte die Klinik am Freitag mit.

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Konkret wehrt sich die Rennbahnklinik gegen den Entzug der Leistungsaufträge in den Bereichen Handchirurgie, Erstprothese Hüfte und Wechseloperationen Knieprothese. In allen drei Bereichen seien die Begründungen für den Entzug willkürlich und nicht nachvollziehbar, heisst es in der Mitteilung.

Besonders stossend sei, dass der Rennbahnklinik diese bedeutenden Leistungsaufträge entzogen würden, während Spitälern der öffentlichen Hand neue Leistungsaufträge einzig aufgrund von fragwürdigen Kriterien und damit gestützt auf eine bundesrechtswidrige Spitalplanung erhielten.

Gemäss einer früheren Mitteilung der Basler Privatspitäler-Vereinigung planen noch einzelne weitere Privatspitäler einen Rekurs.

Als erste Kantone in der Schweiz haben Baselland und Basel-Stadt Ende Mai gleichlautende Spitallisten verabschiedet. Sie haben das Ziel, medizinische Überangebote zu reduzieren und das Kostenwachstum im Gesundheitswesen zu dämpfen. In 17 Spitalleistungsgruppen werden die Menge der Leistungen um rund 3200 Fälle pro Jahr reduziert, was Einsparungen von knapp 34 Millionen Franken pro Jahr zur Folge haben soll.

Betroffen sind vor allem Leistungsgruppen aus den Bereichen Bewegungsapparat oder Orthopädie, Urologie, Hals-, Nasen- Ohren-Heilkunde, Augenheilkunde und Kardiologie. So ist zum Beispiel im Bereich Bewegungsapparat bis 2024 eine Reduktion der stationären Fallzahlen um rund ein Viertel eingeplant.

Die Spitallisten treten im Bereich Akutsomatik am 1. Juli in Kraft und sind bis 2025 befristet.