Landrat BL Revision des Baselbieter Sozialhilfegesetzes kommt an die Urne

yedu, sda

4.11.2021 - 10:44

Die Fronten im Baselbieter Landrat waren auch bei der zweiten Lesung verhärtet.
Die Fronten im Baselbieter Landrat waren auch bei der zweiten Lesung verhärtet.
Keystone

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag nach einer zweiten Lesung das revidierte und umstrittene Sozialhilfegesetz verabschiedet. Da das nötige Vierfünftel-Mehr nicht erreicht wurde, muss das Stimmvolk über die Revision entscheiden.

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Die SP-Fraktion scheiterte wie auch bereits bei der ersten Lesung vor zwei Wochen mit ihrem Antrag, den geplanten Langzeitabzug nach zwei Jahren Sozialhilfebezug von monatlich 40 Franken zu streichen. Der SP-Antrag wurde mit 47 zu 36 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Der Landrat stimmte der Gesetzesrevision mit nur 53 zu 31 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Das nötige Vierfünftel-Mehr lag jedoch bei 68 Stimmen. Somit wird das Baselbieter Stimmvolk über die Umgestaltung der Sozialhilfe entscheiden müssen.

Für die Revision sprachen sich SVP, FDP, CVP/GLP sowie eine Mehrheit der EVP aus. Da diese Parteien am Langzeitabzug festhielten, lehnten SP und Grüne das ganze Reformpaket ab.

Die Fronten waren wie bereits bei der ersten Lesung verhärtet und liefen entlang des Links-Rechts-Schemas. Mit dem Langzeitabzug solle ein Zeichen gesetzt werden, dass sich Arbeit lohne, sagte der SVP-Sprecher. Zudem würde es auch Familien geben, die sich finanziell mit schlechteren Bedingungen durchs Leben schlagen müssten als Sozialhilfebeziehende. Auch deshalb wolle die SVP ein Zeichen setzen.

Ein SP-Sprecher kritisierte das Menschenbild der SVP. Nur weil man jemanden etwas wegnehme, gehe es der anderen Person nicht besser, hiess es.

SVP-Initiative steht zur Debatte

Finanz- und Kirchendirektor Anton Lauber (CVP) betonte, dass es bei der Umgestaltung der Sozialhilfe nicht ums Sparen gehe. Die Beträge könnten mit dem Langzeitabzug von monatlich 40 Franken nicht nur reduziert, sondern mit Zuschüssen von bis zu 200 Franken monatlich auch erhöht werden. Die Revision habe primär Prävention und Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt zum Ziel. «Wir möchten strenger und enger begleiten», sagte Lauber.

Abgelehnt wurde mit 48 zu 34 Stimmen bei 2 Enthaltungen ein Antrag der SVP, Müttern von Neugeborenen nur vier Monate vom Langzeitabzug zu befreien. Der Landrat hatte in der ersten Lesung einen SP-Antrag gutgeheissen, der eine Verlängerung der Frist auf zwölf Monate vorsieht.

Das revidierte Gesetz sieht neben dem Grundbedarf von 997 Franken unter anderem Zuschüsse für Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger während zwei bis drei Jahren vor, die beispielsweise ein Beschäftigungsprogramm besuchen. Mit Abzügen und Sanktionen müssen hingegen langjährige Bezügerinnen und Bezüger rechnen und solche, bei denen keine Motivationsansätze ersichtlich sind.

Vorgesehen ist zudem ein «Assessmentcenter», das Arbeitslosen präventiv Unterstützung bieten soll, damit sie gar nicht erst Sozialhilfe gelangen. Aber auch Sozialhilfebezüger sollen die Beratungen des Centers in Anspruch nehmen.

Die Teilrevision des Baselbieter Sozialhilfegesetzes geht auf eine im April 2018 an die Regierung überwiesene Motion von Peter Riebli (SVP) zurück. Die Motion sah ursprünglich vor, den Grundbedarf bei der Sozialhilfe um 30 Prozent kürzen und eine Motivationszulage einzuführen.

Die nun verabschiedete Vorlage geht nun weniger weit als von der SVP vorgesehen war. Die SVP will ihre Forderungen allenfalls per Volksinitiative durchsetzen, wie sie im Landrat sagte.