WasserkraftRheinkraftwerk Reckingen: Kanton Aargau verzichtet auf Heimfall
SDA
3.4.2020 - 10:53
Der Kanton Aargau verzichtet bei der Neukonzession für das Kraftwerk Reckingen am Rhein auf den sogenannten Heimfall. Er verkauft sein Aktienpaket im Wert von 24 Millionen Franken an die staatseigene AEW Energie AG.
Der Erlös des Aktienpakets von 15,75 Prozent an der Kraftwerk Reckingen AG (RKR) soll gemäss Entscheid des Regierungsrats in die Spezialfinanzierung der Sonderlasten des Kantons fliessen, teilte die Staatskanzlei am Freitag mit. Der Kanton will mit dem Geld also Schulden zurückbezahlen.
Die seit 91 Jahren bestehende Konzession für das Kraftwerk Reckingen läuft am kommenden 10. Oktober aus. Die RKR beabsichtigt, das Wasserkraftwerk am Hochrhein weiterhin zu betreiben und nachhaltigen Strom aus Wasserkraft zu produzieren.
Neue Konzession für 60 Jahre
Sie hat deshalb ein Gesuch um die Erneuerung der Konzession gestellt. Für die Konzession des Grenzkraftwerks Reckingen ist der Bund zuständig. Die wirtschaftliche Nutzung kommt aber dem Kanton Aargau zu. Der Regierungsrat spricht sich für eine neue, 60 Jahre dauernde Konzession aus.
Mit der Neukonzessionierung seien auch umfangreiche Umweltmassnahmen verbunden, hält der Regierungsrat fest. Auf der Schweizer Seite sei unter anderem die Erweiterung der Auenrenaturierung «Chly Rhy» in der Gemeinde Rietheim vorgesehen.
Wechselvolle Vergangenheit
Das Kraftwerk Reckingen wurde zwischen 1938 und 1941 erbaut, obwohl die Konzessionen schon 1928 erteilt worden war. Zuerst betrieb die Lonza das Werk. Eine Sprengung durch die Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg konnte knapp verhindert werden.
Weil sich das Kraftwerksgebäude auf badischer Seite beim Ortsteil Reckingen der Gemeinde Küssaberg befindet, wird für die Schreibweise ein «ck» verwendet. Die Gemeinde am gegenüberliegenden Schweizer Rheinufer nennt sich Rekingen.
Für den Weiterbetrieb dieses Grenzkraftwerkes am Hochrhein braucht es sowohl eine neue Schweizer Konzession als auch eine inhaltlich übereinstimmende deutsche wasserrechtliche Bewilligung. Dies ergibt sich aus staatsvertraglichen Regelungen aus den Jahren 1879 und 1929.
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