Schulbauten Rückschlag für FHNW-Neubauprojekt in Basel: Baubewilligung ungültig

SDA

6.5.2019 - 17:09

Die Hochschule für Wirtschaft (HSW) der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) muss länger auf ihren Neubau warten: Die Baurekurskommission hat die erteilte Baubewilligung mangels Zonenkonformität aufgehoben; sie bestätigte am Montagnachmittag Angaben der «bz Basel» der CH-Media-Gruppe.

Der Neubau ist auf dem Dreispitz-Areal an der Reinacherstrasse geplant. Ein vorher dort angesiedeltes Unternehmen ist innerhalb des Dreispitzareals umgezogen. Der Kanton, der das Grundstück von der Christoph Merian Stiftung (CMS) im Baurecht übernimmt, will den Neubau im Finanzvermögen realisieren; die FHNW soll ihn dann mieten.

Das Schulgebäude soll für rund 1200 Studierende und 150 Angestellte Arbeits- und Studienplätze bieten. Geplant war, dass der Betrieb per Herbstsemester 2020 aufgenommen wird. Der Mietvertrag am heutigen HSW-Standort beim Bahnhof SBB läuft 2021 ab. In jene Räume will der benachbarte Bayer-Konzern expandieren.

Baubewilligung im Juli 2018

Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat hatte die Baubewilligung Ende Juli 2018 erteilt, doch wegen eines Einspracherekurses kam der Fall vor die Baurekurskommission. Das Areal für den HSW-Neubau liegt in der Industrie- und Gewerbezone; spezielle Dreispitz-Regelungen gelten überdies. Die Kommission nahm einen Augenschein vor.

Sie entschied nun am 27. Februar, dass das Projekt «am vorgesehenen Standort mangels Zonenkonformität nicht bewilligungsfähig ist». Die Urteilsbegründung verweist darauf, dass die Hochschule für Kunst und Gestaltung der FHNW zwar auch auf dem Dreispitzareal und damit in der Industrie-Zone 7 stehe, aber einen eigenen Quartierplan habe.

Das baselstädtische Planungsamt hatte laut Urteil argumentiert, in der Zone 7 sein sämtliche Nutzungen ausser Wohnen grundsätzlich zulässig. Die Kommission widerspricht dem aber klar: «Das trifft nicht zu.» Zudem ist die lärmschutzrechtliche Beurteilung des Projektes «bundesrechtswidrig», wie das 20-Seitige Urteil festhält.

Appellationsgericht am Zug

Halte man an diesem Standort für die HSW fest, sei für eine Baubewilligung eine vorgängige planerische Grundlage erforderlich. Namentlich brauche es einen Bebauungsplan, stellt die Baurekurskommission klar.

Bei der federführenden Immobilien Basel-Stadt bestätigte eine Sprecherin, dass der Kanton das Urteil der Kommission angefochten hat. So ist als nächstes das Appellationsgericht am Zug. Einen allfälligen Verhandlungstermin kennt die Sprecherin noch nicht. Wegen des noch laufenden Verfahrens blieb sie wortkarg.

Die HSW kann derweil vorläufig am bisherigen Standort bleiben; aktuell ist keine Deadline in Sicht. Indes ist noch offen, wie die vorgesehene Nachmieterin Bayer auf die Verzögerung reagiert.

Einnahmenoptimierung

Den Gesamtleistungswettbewerb für den Neubau hatte die Zürcher Allreal Generalunternehmung AG Ende 2017 gewonnen. Ausgearbeitet hatte Allreal das Projekt mit der Zürcher E2A Piet Eckert + Wim Eckert Architekten AG. Vorgegeben war für den Neubau ein Kostendach von 69 Millionen Franken.

Der Stadtkanton will mit dem HSW-Projekt unter dem Strich Einnahmen optimieren: Die durch den Umzug der FHNW freiwerdenden Flächen beim Bahnhof SBB sollen für «wertschöpfungsintensive Unternehmen» zur Verfügung stehen, hatte es 2017 geheissen. Grosse, zusammenhängende Büroflächen seien in Basel rar – also wertvoll.

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