DemonstrationSchlussstrich unter Nachbereitung des Basler Frauenstreiks 2020
dosp, sda
20.5.2022 - 15:39
Die Petitionskommission beantragt dem Basler Grossen Rat nach mehreren Anläufen, einen Schlussstrich unter die Nachbereitung des Polizeieinsatzes beim Frauenstreiktag 2020 zu ziehen. Der Grosse Rat hat die Petition dem Regierungsrat gleich zweimal zur Stellungsnahme unterbreitet.
Keystone-SDA, dosp, sda
20.05.2022, 15:39
SDA
In der behandelten Petition wurde scharfe Kritik am Einsatz der Polizei am Freistreiktag vom 14. Juni 2020 geübt. Im Nachgang zu fünf im Rahmen der Corona-Schutzmassnahmen dezentral durchgeführten Kundgebungen hatte die Polizei Kundgebungsteilnehmde auf der Johannitterbrücke eingekesselt und wegen Missachtung der Abstandregeln gebüsst.
Der Vorfall hatte über Basel hinaus Kreise gezogen. So hatte die Basler Staatsanwaltschaft die Aufhebung der Immunität von Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne) verlangt. Ihr wurde vorgeworfen, als herbeigerufene Vermittlerin die Polizeiarbeit erschwert zu haben. Die Immunitätskommissionen der beiden eidgenössischen Räte wiesen den Antrag der Staatsanwaltschaft aber ab.
Die Basler Regierung wiederum bekundete nach Auffassung der Petitionskommission und der Mehrheit des Grossen Rats im ersten Anlauf ein zu geringes Mass an Reflektiertheit und Selbstkritik. Also beauftragte sie der Grosse Rat mit einem zweiten Bericht.
«Zumindest ansatzweise selbstkritisch»
In diesem am Freitag veröffentlichten Bericht gesteht die Regierung nun zu, dass sich die Polizei mit ihrer Anweisung, wonach sich die Demonstration aufzulösen habe, auf ungenügende Weise bemerkbar gemacht habe. Dies wertet die Petitionskommission nun als eine «zumindest ansatzweise selbstkritische Hinterfragung des Polizeieinsatzes». Sie plädiert dafür, die Sache ad acta zu legen.
Vom Tisch wird sie deshalb aber noch nicht sein. Denn auch das Basler Strafgericht befasst sich mit der Demonstration – genauer mit den Bussen, die ausgesprochen wurden. Anfang Mai hat das Gericht eine Teilnehmerin am Frauenstreik von der Busse in der Höhe von 100 Franken befreit. Es lägen keine Beweise vor, dass die Betroffene gegen die Corona-Verordnung verstossen habe, lautet die Begründung.
Das Gericht wird sich noch mit weiteren Einsprachen gegen die Bussen befassen müssen.
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