GrundeigentumSolothurn will Grundstücks-Besteuerung nach über 50 Jahren anpassen
roch, sda
30.8.2023 - 09:31
Der Solothurner Regierungsrat schickt die Vorlage zur Revision der Katasterschätzung in die Vernehmlassung. Das Solothurner Gesetz zur Besteuerung von Grundstücken stammt aus den 1970er-Jahren und soll dem geänderten Bundesrecht angepasst werden.
roch, sda
30.08.2023, 09:31
30.08.2023, 11:01
SDA
Die neue Katasterschätzung soll künftig nach einem zeitgemässen System erfolgen, wie es der Kanton Luzern jüngst eingeführt hat und das im Kanton Zürich bereits seit Jahren erprobt ist, wie der Regierungsrat in seiner am Mittwoch veröffentlichten Botschaft an das Kantonsparlament schreibt.
Eine Immobilienberatungsfirma habe die Solothurner Gemeinden in mehrere Landwertzonen pro Gemeinde eingeteilt, womit «parzellenscharf» der Landpreis pro Quadratmeter für jedes Grundstück ermittelt werden könne. Bei überbauten Grundstücken werde zudem der Zeitwert des Gebäudeversicherungswertes hinzugerechnet.
70 Prozent des Verkehrswerts
Mit der Revision seien die viel zu tiefen Katasterwerte «in einen Bereich zurückzuführen, der mit dem Bundesrecht und der Verfassung wieder vereinbar ist», schreibt die Staatskanzlei.
Um Grundeigentümer «nicht über Gebühr zu belasten» orientiere sich die neue Regelung an der Grenze von 70 Prozent des Verkehrswertes. Weil die heutigen Werte sehr tief seien, sei dennoch mit einer Verdreifachung der bestehenden Bewertung zu rechnen.
Ausgleich mit höherem Freibetrag
Die zu erwartenden Mehreinnahmen von rund 18,7 Millionen Franken pro Jahr sind laut Staatskanzlei vollständig auszugleichen. Der Regierungsrat schlägt vor, die Freibeträge bei der Vermögenssteuer zu vervierfachen, womit die Steuerpflichtigen jährlich um etwa 12,8 Millionen Franken an Staatssteuern entlastet würden.
Für Alleinstehende soll ein Vermögen von 240'000 Franken steuerfrei sein, Verheiratete sowie Alleinstehende mit Kindern müssten keine Vermögenssteuern entrichten, sofern ihr Vermögen nicht höher als 400'000 Franken beträgt.
Weiter ist vorgesehen, den Pauschalabzug für die Liegenschaftskosten um fünf Prozentpunkte zu erhöhen und Solaranlagen steuerlich zu fördern. Der Erlös aus dem Verkauf von selbst produzierten Strom bliebe künftig im Umfang des Eigenbedarfs steuerfrei. Nur noch die Einnahmen aus dem Strom, der über den Eigenbedarf hinausgeht, würde besteuert.
Revision wegen SVP-Initiative aufgeschoben
Aufgrund der im September 2022 eingereichten Gesetzesinitiative «Zwillingsinitiative 1 – Hände weg vom Katasterwert!» waren die Arbeiten an der Revision sistiert worden. Die Initiative aus SVP-Kreisen forderte, dass ein neues Gesetz frühestens in der Steuerperiode 2032 in Kraft treten dürfe.
Nachdem das Stimmvolk am 18. Juni 2023 die Initiative mit rund 59 Prozent der Stimmen klar abgelehnt hat, wird die überarbeitete Vorlage zur Totalrevision der Katasterschätzung nun erneut in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis am 30. November. Dabei sind bereits verschiedene Vorschläge aus der ersten Vernehmlassung berücksichtigt worden.
Der Regierungsrat schlägt dem Parlament vor, das Volk über die Vorlage abstimmen zu lassen.
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