Coronavirus – Solothurn Solothurner Härtefälle müssen Steueramt keine Verzugszinsen zahlen

mk, sda

10.3.2021 - 11:33

Härtefälle im Kanton Solothurn müssen keine Verzugszinsen auf offenen Steuerforderungen bezahlen. (Symbolbild)
Härtefälle im Kanton Solothurn müssen keine Verzugszinsen auf offenen Steuerforderungen bezahlen. (Symbolbild)
Keystone

Solothurner Unternehmen, die als Corona-Härtefälle gelten, müssen dieses Jahr auf offenen Steuerforderungen keine Verzugszinsen bezahlen. Solothurn ist nach eigenen Angaben der einzige Kanton, der auf diese Zinsen verzichtet.

mk, sda

Die neue Regelung des Steueramtes gilt für all jene Unternehmen, die laut der Härtefallverordnung des Kantons ein Härtefall sind. Grundlage dafür sei eine bestehende Verordnung des Regierungsrates, teilte die Solothurner Staatskanzlei am Mittwoch mit. Die betroffenen Unternehmen müssten nichts unternehmen; die Verzugszinsen würden automatisch gestoppt.

Die Staatskanzlei weist weiter darauf hin, dass Unternehmen, die auf weitere Zahlungserleichterungen angewiesen seien, sich beim Steueramt melden sollten. Möglich seien beispielsweise Stundungen. Das Steueramt hat ein Merkblatt zu den Steuern während der Corona-Pandemie verfasst. Dieses lässt sich auf der Website des Kantons abrufen.

http://steuerbuch.so.ch/steuern/einzelfragen/einzelfragen-nr-3/