Polizeigesetz Solothurner Polizei soll auch verdeckt vorermitteln können

SDA

27.1.2020 - 14:23

Die Kantonspolizei Solothurn soll zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung schwerer Straftaten mehr Möglichkeiten erhalten. Dies sieht die vom Regierungsrat vorgelegte Änderung des Gesetzes über die Kantonspolizei vor.

Verdeckte Vorermittlungen und Fahndung seien unerlässlich, um die die Etablierung schwerstkrimineller Strukturen zu verhindern, teilten Regierungsrätin Susanne Schaffner und Polizeikommandant Thomas Zuber am Montag vor den Medien in Solothurn mit.

Es gehe darum, die Anzahl potenzieller Opfer schwerer Straftaten möglichst zu verringern. Die neuen Instrumente wie Oberservation, verdeckte Fahndung und verdeckte Vorermittlungen würden im Einzelfall jeweils von strengen Voraussetzungen abhängen.

Besondere datenschutzrechtliche Bestimmungen sowie die Berichterstattungspflicht garantierten eine verhältnismässige Umsetzung, hiess es weiter. Die drei Massnahmen stellten jedoch einen unterschiedlich schweren Eingriff in die Grundrechte dar, heisst in der Botschaft an den Kantonsrat.

Strenge Voraussetzungen

Im Vergleich mit entsprechenden Bestimmungen anderer Polizeigesetze handele es sich um präzisere Formulierungen und strengere Voraussetzung. Mit der Änderung des Gesetzes solle die Polizei die zur Gefahrenabwehr und Verhütung von Straftaten nötigen und geeigneten Instrumente zur Verfügung erhalten, hiess es.

Zur Erfüllung bestimmter Aufgaben soll die Polizei zum Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge (Drohnen) und zum Erstellen von Bildaufnahmen ermächtigt werden. Es handele sich um ein kostengünstiges Einsatzmittel, das relativ einfach und ohne grossen Ausbildungsbedarf eingesetzt werden könne.

Im Kanton soll zudem die automatisierte Fahrzeugfahndung ermöglicht werden. Die erfassten Kontrollschilder sollen mit polizeilichen Datenbanken abgeglichen werden. Für den rechtmässigen Einsatz der automatisierten Fahrzeugfahndung und der allfälligen Verwertung der Bilder als Beweise in einem Strafverfahren verlangt das Bundesgericht eine Gesetzesgrundlage.

Längere Ausbildung für Polizisten

Im Kanton Solothurn soll die Ausbildungsdauer der Polizistinnen und Polizisten auf zwei Jahre verdoppelt werden. Die einjährige Ausbildung an den regionalen Ausbildungszentren genüge den Vorgaben des Bundesrechts nicht mehr, schreibt der Regierungsrat in der Botschaft.

Er beabsichtigt, einerseits eine qualitativ hochstehende Ausbildung anzubieten und andererseits den Polizeianwärterinnen und Polizeianwärtern im zweiten Jahr eine grosse Einsatzpraxis zu bieten.

Dem Kanton werde trotz zweijähriger Ausbildung keine wesentlichen Mehrkosten entstehen, hält der Regierungsrat fest. Das Ausbildungskonzenpt wurde unter Leitung der Konferenz der Kantonalen Polizei- und Justizdirektorinnen und -direktoren (KKJPD) konzipiert.

Der Regierungsrat will ferner den kantonalen Gebührentarif ändern. Damit soll eine Rechtsgrundlage für die angemessene Kostenpflicht für Veranstalter und gewalttätige Personen bei Veranstaltungen mit Gewaltausübung geschaffen werden.

Zurück zur Startseite