SozialhilfeSolothurner Regierung lehnt weitere Kürzung der Asylsozialhilfe ab
ga, sda
16.11.2021 - 15:03
Im Kanton Solothurn sollen die Sozialhilfeleistungen an asyl- und schutzsuchende Personen ohne Aufenthaltsbewilligung nicht weiter reduziert werden. Aus diesem Grund lehnt der Regierungsrat eine von der SVP lancierte Gesetzesinitiative ab. Tiefere Ansätze verhinderten die Integration.
Keystone-SDA, ga, sda
16.11.2021, 15:03
SDA
Die im Mai mit 3245 beglaubigte Unterschriften eingereichte Volksinitiative «Weniger Sozialhilfe für Scheinflüchtlinge» sei aus mehreren Gründen nicht zielführend, hält der Regierungsrat in der am Dienstag veröffentlichten Botschaft ans Kantonsparlament fest.
Die Unterstützungsansätze für Personen im laufenden Asylverfahren und vorläufig aufgenommenen Personen seien bereits um 20 Prozent reduziert worden. Eine weitere Reduktion der Asylsozialhilfe sei nicht angezeigt.
Integration ist Pflicht
Die Kosten für die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich werden gemäss Regierungsrat hauptsächlich durch den Bund getragen. Der durch die Initiative erfasste Personenkreis sei ausserdem zu klein, um die Sozialkosten wesentlich zu beeinflussen.
Der Regierungsrat weist darauf hin, dass die Kantone gemäss Bundesrecht den Auftrag haben, vorläufig aufgenommene Personen zu integrieren. Eine Reduktion der Asylsozialhilfe würde dem gesetzlich anerkannten Ziel einer nachhaltigen Integration entgegenwirken.
Soziale Integration sei bei dieser Personengruppe die Basis, damit die wirtschaftliche Integration und somit eine Senkung der Sozialhilfekosten nachhaltig gelingen könne.
Weitere Reduktion ist «unmenschlich»
Hinzu komme, dass abgewiesene Asylsuchende nur noch Nothilfe erhielten. Die Nothilfeansätze seien heute schon sehr tief und gewährleisteten lediglich die minimale Existenzsicherung.
Die Pauschale für eine Einzelperson beträgt 9 Franken pro Tag, bei zwei Personen je 8 Franken pro Tag sowie für drei und mehr Personen je 7 Franken pro Tag.
«Eine weitere Reduktion der Unterstützungsansätze ist unmenschlich», schreibt der Regierungsrat. Es bestehe auch die Gefahr, dass Gesundheitskosten wie auch delinquentes Verhalten stiegen, wenn eine Herabsetzung der Ansätze für die Güter des täglichen Bedarfs hauptsächlich den Zugang zu ausreichender Nahrung erschwere.
Als nächstes wird nun der Kantonsrat über die Gesetzesinitiative beraten. Letztendlich wird das Volk an der Urne entscheiden.
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