Energie Solothurner Regierung setzt auf Förderung und Eigenverantwortung

ga, sda

31.5.2022 - 13:30

Im Kanton Solothurn sollen Ölheizung rascher ersetzt, aber nicht verboten werden. Dies steht im neuen Energiekonzept 2022 des Regierungsrats. (Symbolbild)
Im Kanton Solothurn sollen Ölheizung rascher ersetzt, aber nicht verboten werden. Dies steht im neuen Energiekonzept 2022 des Regierungsrats. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton Solothurn sollen Öl- und Gasheizungen rascher ersetzt, aber nicht verboten werden. Dies sieht das vom Regierungsrat vorgelegte Energiekonzept 2022 vor. Er will auch den Ausbau von Photovoltaik und Fernwärme forcieren.

Keystone-SDA, ga, sda

Vor allem beim Ersatz von Öl- und Gasheizungen, bei der Photovoltaik sowie bei der Sanierung von Dach und Fassaden bestehe grosser Handlungsbedarf, teilten die Regierungsrätinnen Brigit Wyss (Grüne) und Sandra Kolly (Die Mitte) am Dienstag vor den Medien in Solothurn mit.

Das Konzept fokussiere auf diejenigen Bereiche, wo der Handlungsspielraum des Kanton gross sei. Mit mehr Fördermitteln für das Gebäudeprogramm und für den Ausbau thermischer Netze solle der Anreiz für erneuerbare Heizsysteme und die Sanierung der Gebäudehülle erhöht werden, hiess es.

Kein Verbot von Ölheizungen

Der Regierungsrat verzichtet jedoch auf ein Verbot von fossilen Heizungen. Damit die nationalen Ziele beim Ersatz von Öl- und Gasheizungen dennoch erreicht würden, sollten verbindliche CO2-Zielwerte in das kantonale Energiegesetz aufgenommen werden. Diese seien einzuhalten, wenn eine fossile Heizung neu installiert oder eine bestehende Heizung ersetzt werde.

Mit Fördergeldern und mit Steueranreizen soll die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf bestehenden Gebäuden forciert werden. Auch Neubauten sollten gemäss Energiekonzept 2020 künftig mit einer Photovoltaikanlage erstellt werden.

Anpassung an neue Ausgangslage

Der Regierungsrat gibt sich überzeugt, dass Energieeffizienz und sichere Energieversorgung die richtigen Massnahmen für eine längerfristig bezahlbare und sichere Energieversorgung seien.

Das geltende Energiekonzept stammt aus dem Jahr 2014. Seither hat sich einiges verändert: Es gibt die nationale Energiestrategie 2050 und das Pariser Klimaabkommen. Daher soll das Konzept an die nationalen energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen angepasst werden.

Das Energiekonzept sei gemeinsam mit Vertretern der Gesellschaft, Wirtschaft und Politik überarbeite worden, hält der Regierungsrat fest. Es habe ein «guter Kompromiss mit rasch umsetzbaren Lösungen» erarbeitet werden können.

Wuchtiges Nein bei Volksabstimmung

Mit diesem Vorgehen zog der Regierungsrat die Lehren aus einer Volksabstimmung: Das Solothurner Volk lehnte im Juni 2018 das umstrittene Energiegesetz mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 70,5 Prozent ab.

Das gescheiterte Gesetz hatte vorgesehen, dass neu erstellte Wohngebäude besser gedämmt werden müssen und einen Teil ihres Strombedarfs selbst decken sollten. Beim Ersatz einer Heizung sollten mindestens 10 Prozent erneuerbare Energie eingesetzt oder die Effizienz verbessert werden. Zentrale Elektroboiler in Wohnbauten hätten bis Ende 2030 ersetzt werden müssen.