NordschweizSolothurner Regierung will Hundemarken-Kontrollgebühr neu regeln
ga, sda
20.11.2023 - 15:09
Der Solothurner Regierungsrat will die Kontrollgebühr für die Hundemarke von 40 Franken im Grundsatz beibehalten. Die Einnahmen sollen die Kosten des kantonalen Veterinärdienstes von 725'000 Franken pro Jahr decken. Ein FDP-Kantonsrat will mit einem Auftrag erreichen, dass die Gebühr gestrichen wird.
Keystone-SDA, ga, sda
20.11.2023, 15:09
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Konkret erklärt sich der Regierungsrat bereit, eine Vorlage zwecks Ersatz der erhobenen Hundekontrollzeichen-Gebühr auszuarbeiten. Es solle eine gesetzliche Grundlage zur vollständigen Deckung der anfallenden Kosten aus den Bereichen öffentliche Sicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz ausgearbeitet werden.
Dies schlägt der Regierungsrat in der am Montag publizierten Stellungnahme zum FDP-Auftrag vor. Die Kosten für die Hundehaltenden sollen jedoch nicht steigen. Auch für den Kanton und Gemeinden soll es nicht teurer werden – aber die Einnahmen wären mit der geplanten Rechtsgrundlage zweckgebunden.
19'000 Hunde und Hündinnen
Im vergangenen Jahr wurden rund 19'000 Hunde und Hündinnen im Kanton gehalten, wie aus der Stellungnahme des Regierungsratsrat hervorgeht. Dies sei im Vergleich mit anderen Haustieren «ein grosses Mengengerüst».
Bis ins Jahr 2006 erfolgte die Kennzeichnung der Hunde durch eine kantonal für jeden Hund abgegebene Hundemarke. Seither werden die Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und die Angaben werden in einer Datenbank registriert.
Keine Mehrbelastung für den Staatshaushalt
Die kantonale Gebühr für jeden im Kanton gehaltenen Hund von 40 Franken pro Jahr blieb jedoch – für die so genannte Kennzeichnungskontrolle. Diese war mit dem Massnahmenplan 2014 von 20 auf 40 Franken verdoppelt worden. Auf diese Weise sollen die beim kantonalen Veterinärdienst anfallenden Kosten finanziert werden.
FDP-Kantonsrat Freddy Kreuchi möchte die aus seiner Sicht «ungerechtfertigte Hundekontrollzeichen-Steuer» abschaffen. Diese Abgabe habe keine Berechtigung mehr und solle ersatzlos gestrichen werden.
Dies würde laut Regierungsrat den Kanton finanziell zusätzlich belasten. Auf der anderen Seite würden alle Hundebesitzenden entlastet. Die Kosten müssten über den ordentlichen Staatshaushalt finanziert werden. Auch Steuerzahler, die keinen Hund haben, müssten dann die Aufwändungen mitfinanzieren.
Hintergrund der Diskussion ist ein Entscheid des Bundesgerichts von Anfang Jahr. Die Richter entschieden, dass die Gemeinde Balsthal dem Kanton Hundemarken-Gebühren von 50'000 Franken nachzahlen muss. Die Gemeinde hatte sich geweigert, die Gebühr für die Kennzeichnungs-Kontrolle an den Kanton abzuliefern. Die Höhe der eigentlichen Hundesteuern können die Gemeinden selbst festlegen.
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