Wohnbau Stärkere Wohnbau- und Eigentumsförderung im Baselbiet

SDA

30.1.2019 - 11:26

Wohneigentum und gemeinnütziger Wohnungsbau sollen im Kanton Basel-Landschaft stärker gefördert werden. Die Regierung hat entsprechende Gesetzesänderungen dem Landrat überwiesen.

Ausbauen will die Regierung Bausparbeiträge, wie sie am Mittwoch mitteilte. Neu sollen zudem Projektentwicklungsdarlehen gewährt sowie Informations- und Beratungsdienstleistungen für Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus finanziell unterstützt werden.

Im Weiteren will die Regierung das Instrument der Bürgschaften für den gemeinnützigen Wohnungsbau auf gesetzlicher Ebene ausbauen. Wegen der aktuellen Marktsituation ist gemäss Mitteilung derzeit aber noch nicht vorgesehen, eine Ausgabenbewilligung dazu zu beantragen.

Aufgrund der Vernehmlassungsantworten hat die Regierung die vorgesehene finanzielle Ausstattung der Bausparprämie angehoben und die Einkommens- und Vermögenslimiten nach oben gesetzt. Auf die vorgesehene Massnahme einer periodischen Berichterstattung über den Wohnungsmarkt will sie dagegen verzichten.

Die Totalrevision des Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung zum neuen Wohneigentums- und Wohnbaufördergesetz (WBFG) ist eine Folge einer Verfassungsänderung, die 2014 an der Urne angenommen wurde. Damit wurde der Kanton unter anderem verpflichtet, zusätzliche Anreize zur Förderung des Wohneigentums, des gemeinnützigen Wohnungsbau und des Wohnens im Alter zu setzen.

Gegen "Wohnen für alle"

Mit einer separaten Vorlage beantragt die Regierung dem Landrat zudem - wie im Frühjahr angekündigt - die Ablehnung der nicht formulierte Volksinitiative "Wohnen für alle" der SP Baselland. Diese verlangt vom Kanton ein tatkräftiges Engagement für eine regional koordinierte Siedlungspolitik, die erschwinglichen Wohnraum für alle schafft und die Ressourcen schont.

Die Sicherung der Finanzierung von gemeinnützigem Wohnen soll gemäss Begehren unterstützt und Baubrachen sollen umgenutzt werden. Zudem verlangt die Initiative die Erhebung von Daten zur Wohnsituation und die Einrichtung von Beratungsstellen.

Die Regierung lehnt einen stärkeren staatlichen Eingriff in den Immobilien- und Wohnungsmarkt ab - etwa durch den systematischen Kauf von Arealen durch den Kanton und deren Abgabe im Baurecht. Die Anliegen der Initiative gingen deutlich über die Forderungen der Kantonsverfassung heraus.

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