Grosser Rat AGStrassenbeleuchtung bleibt in den Händen der Aargauer Gemeinden
ga, sda
15.6.2021 - 15:03
Im Kanton Aargau gehört die Strassenbeleuchtung an den Innerortsstrecken von Kantonsstrassen weiterhin den Gemeinden oder den regionalen Netzbetreibern. Der Grosse Rat hat am Dienstag die entsprechende Strassengesetzgebung ohne Gegenstimme gutgeheissen.
Keystone-SDA, ga, sda
15.06.2021, 15:03
SDA
Der Kanton wird sich mit einer jährlichen Abgeltung von 65 Prozent der Gesamtkosten an der Finanzierung der Strassenbeleuchtung beteiligen. Der Regierungsrat hatte ursprünglich vorgeschlagen, dass die Strassenbeleuchtung entlang von Kantonsstrassen an den Kanton übergehen soll.
Nach einer langen Diskussion im Parlament fanden der Regierungsrat und die vorberatende Kommission mit Blick auf die zweite Beratung des Gesetzes den Kompromiss.
Gemeinden müssen weniger bezahlen
Wesentliche Neuerung in der Strassengesetzgebung ist jedoch die Aufteilung der Kosten für den Bau und den Unterhalt der Innerortsstrecken von Kantonsstrassen. Die Gemeinden müssen künftig einheitlich 35 Prozent bezahlen. Sie können rund 13,8 Millionen Franken pro Jahr sparen.
Nach geltendem Recht leisten die Gemeinden an den Bau und Unterhalt der Innerortsstrecken der Kantonsstrassen Beiträge zwischen 20 und 60 Prozent. Die Beiträge sind seit 1971 von durchschnittlich 36,6 auf heute 48,3 Prozent angestiegen.
Der Grund für den Anstieg war der Umstand, dass die Berechnungsformel der Beiträge auf der Finanzkraft der Gemeinden basierte. Das Parlament folgte dem Vorschlag des Regierungsrats, die Gemeindebeiträge wieder auf das Niveau von 1971 zurückzusetzen und den Beitragssatz einheitlich auf 35 Prozent festzulegen.
Dies sei für den Kanton tragbar, weil die Agglomerationsbeiträge des Bundes die Ausfälle zunächst teilweise und später vollständig auffangen würden, heisst es in der Botschaft des Regierungsrats. Die Finanzierung der Kantonsstrassen-Infrastruktur sei damit langfristig sichergestellt.
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