Die Aargauer SP hat im Rechtsstreit für eine höhere Prämienverbilligung vor dem Verwaltungsgericht eine Niederlage eingefahren. Das Gericht trat auf das von Privatpersonen verlangte Normenkontrollbegehren nicht ein. Private können sich gemäss Gericht nicht gegen einen Budgetentscheid des Parlaments wehren.
Drei Personen, die knapp keine Prämienverbilligung erhielten, wollten mit Unterstützung der SP das kantonale Dekret zur Prämienverbilligung (DPV) verwaltungsrechtlich prüfen lassen. Gemäss SP erfüllt der Kanton Aargau die Bundesvorgaben bei Alleinstehenden und Paaren ohne Kinder nicht.
Die betreffende Bestimmung im DPV stellt gemäss Verwaltungsgericht jedoch einen Budgetbeschluss des Grossen Rats dar, der für Private keine unmittelbaren Rechte und Pflichten begründet. Das teilten die Gerichte Kanton Aargau am Donnerstag mit.
Der Grosse Rat hatte den Kantonsbeitrag für die Verbilligung der Krankenkassenprämien im vergangenen Juni neu festgesetzt. Das Parlament sprach für das Jahr 2019 106,2 Millionen Franken und für dieses Jahr 116 Millionen Franken.
Keine Rechte für Private
Dies stellt gemäss Entscheid des Verwaltungsgerichts einen Budgetbeschluss dar. Konkrete Rechte und Pflichten für Private würden dadurch nicht begründet. Erst indirekt seien Auswirkungen für Privatpersonen möglich, wenn es darum gehe, im Einzelfall eine allfällige Prämienverbilligung zu gewähren.
Damit stelle die angefochtene Bestimmung keinen Rechtssatz dar, der im Rahmen der abstrakten Normenkontrolle überprüft werden könne, hält das Verwaltungsgericht weiter fest. Bereits aus diesem Grund sei das Verwaltungsgericht nicht auf das Normenkontrollbegehren eingetreten.
Hinzu komme, dass die strittige Bestimmung im Dekret auch nicht verwaltungsrechtlicher Natur sei. Konkrete Verfügungen im Bereich der Prämienverbilligung erlasse die SVA Aargau, die ebenfalls über allfällige Einsprachen entscheide.
Anschliessende Beschwerden beurteile das kantonale Versicherungsgericht. Das Verwaltungsgericht sei indessen nicht zuständig, im Einzelfall über Prämienverbilligungen zu befinden.
Der Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 19. Februar ist noch nicht rechtskräftig. Er kann innerhalb von 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.
Parlament lehnte höhere Beiträge ab
Die SP wollte im August auf dem Rechtsweg den Kanton zu höheren Beiträgen an die individuelle Prämienverbilligung zwingen. Im Parlament war die SP wiederholt mit Anträgen für höhere Beitrage des Kantons gescheitert.
Beim Antrag ans Verwaltungsgericht ging es um die Frage, ab welchem Reineinkommen Alleinstehende ohne Kinder und Paare ohne Kinder Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben. Auch der untere Mittelstand müsse von der Prämienverbilligung profitieren, hiess im Antrag.
Rund 166'000 Personen erhielten im vergangenen Jahr eine Prämienverbilligung. Davon waren 36'470 EL- und Sozialhilfebeziehende. 123'000 Personen bekamen eine individuelle Prämienverbilligung. Für das laufende Jahr beträgt das Gesamtbudget mitsamt des Bundesbeitrags von 231,6 Millionen insgesamt 347,6 Millionen Franken.
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