Sozialversicherung SVA Aargau: 1400 Franken Prämienverbilligung pro Person

SDA

17.5.2019 - 12:04

Im Kanton Aargau hat 2018 rund jede fünfte Person eine Verbilligung der Krankenkassenprämie erhalten. Im Durchschnitt betrug die Verbilligung 1400 Franken pro Person, wie aus dem am Freitag präsentierten Jahresbericht der SVA Aargau hervorgeht.

Versicherte, die Ergänzungsleistungen beziehen, erhielten durchschnittlich rund 4900 Franken und Sozialhilfebeziehende rund 2500 Franken Prämienverbilligung pro Jahr. 313 Millionen Franken standen für die insgesamt 157'568 Leistungsbeziehenden zur Verfügung.

Gleichzeitig stieg die Zahl der säumigen Krankenkassen-Prämienzahlenden. Auf der schwarzen Liste standen Ende 2018 mehr als 12'000 Personen, also rund 1,8 Prozent der Bevölkerung. Die Tendenz ist seit der Einführung der Liste im Juli 2014 steigend. Es geht um Ausstände in der Grössenordnung von 16 Millionen Franken.

Ein Eintrag auf der Liste erfolgt dann, wenn die versicherte Person eine Betreibung für Prämien oder Kostenbeteiligungen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist bezahlt. Die Krankenversicherungen schränken in der Folge ihre Leistungen ein.

Die Wohnsitzgemeinden der säumigen Versicherten erhalten die Gelegenheit, Personen in finanziellen Schwierigkeiten aktiv zu unterstützen. Begründete Anträge der Gemeinden führten 2018 zu rund 550 Sistierungen und rund 1000 Aufschiebungen von Listeneinträgen, wie es im Jahresbericht der SVA Aargau heisst.

Die SVA Aargau verrechnet die Kosten für Verlustscheine aus ausstehenden Prämien und Kostenbeteiligungen sowie die Verzugszinsen und Betreibungskosten zu 85 Prozent den Wohngemeinden der Schuldner weiter.

Es handelt sich dabei um Verlustscheine, die auf Betreibungen aus dem Jahr 2018 zurückzuführen sind. Die Gemeinden müssen somit 2019 erstmals für Forderungen aufkommen. In den Vorjahren übernahm der Kanton Aargau diese Kosten.

Mehr IV-Integration

Die Invalidenversicherung unterstützte gemäss SVA Aargau 2475 Personen auf dem Weg zu einer erfolgreichen Eingliederung. Dies sind 442 Personen mehr als im Vorjahr. Forschung und Erfahrung zeigten, dass Personen, die trotz gesundheitlichen Einschränkungen einer Erwerbstätigkeit nachgehen könnten, zufriedener seien, heisst es.

Der Einfluss der Arbeit auf ihre gesamte Lebenssituation wirke sich meist positiv auf die Krankheit und deren Folgen aus. Dazu brauche es jedoch eine Erwerbstätigkeit, welche sich mit den Einschränkungen vereinbaren lasse.

Verlust von 2,1 Millionen Franken

Die SVA Aargau ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Unternehmung. Unter einem Dach und aus einer Hand gewährleistet sie im Auftrag des Bundes und des Kantons Aargau soziale Sicherheit. Im vergangenen Jahr betrug das Leistungsvolumen 2,6 Milliarden Franken.

Die Verwaltungsrechnung weisst für 2018 einen konsolidierten Verlust von 2,1 Millionen Franken aus, der zulasten der Reserven geht. Im Vorjahr wurde ein Ertragsüberschuss von 10,2 Millionen Franken erzielt. Die SVA Aargau begründet den Verlust mit den negativen Entwicklungen an den Finanzmärkten.

Neben dem Verlust aus der Verwaltungsrechnung finanzieren die Reserven auch das Defizit aus der Betriebsrechnung der Familienausgleichskasse. Unter dem Strich nehmen die Reserven um 28 Millionen Franken ab.

Die grosszügige Reservesituation hatte es der kantonalen Familienausgleichskasse der SVA Aargau ermöglicht, den Beitragssatz in den letzten fünf Jahren substantiell zu senken. Die angeschlossenen Arbeitgebenden, darunter auch der Kanton, seien dadurch mit geringeren Abgaben in Höhe von 50 Millionen Franken entlastet worden.

Die Beitragssatzsenkung reduzierte jedoch die Reserven der Familienausgleichskasse um 31,9 Millionen Franken auf 93,7 Millionen Franken. Die Kasse zahlte 2018 für 42‘901 Kinder im Kanton die Familienzulagen aus.

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