Grosser Rat BS Tagesbetreuung: mehr Transparenz und Entlastung für Basler Eltern

SDA

8.5.2019 - 15:45

Bei der Tagesbetreuung ihrer Kinder werden Eltern in Basel-Stadt künftig entlastet. Eine vom Grossen Rat am Mittwoch beschlossene Gesetzesrevision macht zudem die Strukturen transparenter. Umstritten war ein bedingungsloser Anspruch, den eine knappe rechte Mehrheit ablehnte.

Der Stadtkanton kennt heute drei Kategorien von Kindertagesstätten sowie unterschiedlich hohe Beiträge an Eltern, und er schränkt die Wahlfreiheit ein.

Die Totalrevision des Tagesbetreuungsgesetzes von 2003 räumt auf: Eltern werden künftig gleich behandelt und finanziell entlastet, und auch die Kindertagesstätten (Kita) werden nur noch nach solchen mit und ohne Betreuungsbeiträge unterschieden und werden frei wählbar.

Die Regierung schlug vor, die Betreuungsbeiträge zu erhöhen, aber weiterhin unter anderem von der Einkommenshöhe der Eltern abhängig machen. Darüber war sich jedoch das Parlament wie schon seine vorberatende Bildungs- und Kulturkommission (BKK) uneins; auf dem Tisch lagen Berichte und Anträge von BKK-Mehr- und -Minderheit.

Familie oder Staat

Kernpunkt der Debatte war die Chancengerechtigkeit: SP und Grünes Bündnis forderten, dass für einen subventionierten Kita-Platz keine besonderen Bedürfnisse vorliegen müssen und der Kanton allen Eltern Betreuungsbeiträge ausrichtet. Beantragt wurden solche im Umfang von 40 Prozent einer Vollzeitbelegung.

Den Verfassungsanspruch auf eine bezahlbare Betreuungsmöglichkeit – ein Schweizer Unikum – wollte die Linke nicht zu stark einschränken, sonst drohe eine Zweiklassengesellschaft. Für schwächer Gestellte sei die Kita auch mit Beitrag noch teuer. Und im Frühbereich sei Geld sehr gut investiert; es helfe spätere Probleme zu vermeiden.

Für die Bürgerlichen jedoch geht ein genereller Anspruch weit über die Aufgaben des Staates hinaus; Kinderbetreuung sei primär Sache der Familie, sagten LDP, SVP und FDP. Die CVP/EVP-Fraktion sprach von «fundamentalen Unterschieden» der beiden Lager zu dieser Frage.

Kostenfragen

Die Rechte wollte zudem nicht mehr ausgeben – die Regierung ging von Mehrkosten von vier Millionen Franken für ihre Revision aus: Weitere Mehrausgaben seien unnötig, wenn eine Umfrage schon bisher eine über 90-prozentige Zufriedenheit belegt habe, hiess es mehrfach. Erziehungsdirektor Conradin Cramer (LDP) argumentierte stolz, Basel-Stadt sei bereits landesweit Spitze punkto Tagesbetreuung.

Cramer bezifferte die Mehrkosten für einen generellen Anspruch auf etwa 3,6 Millionen Franken, was Rotgrün anzweifelte. Der Antrag wurde am Ende mit 49 gegen 47 Stimmen ohne Enthaltung abgelehnt. Zünglein an der Waage zwischen den sonst etwa gleich grossen Blöcken spielte dabei die GLP mit ihren drei Grossratssitzen.

Auch knapp abgelehnt wurde ein linker Antrag für eine Wahlfreiheit zwischen Kitas oder Tagesstrukturen für Schülerinnen und Schüler im sechsten bis achten Schuljahr – die Vorlage reicht bis zum fünften Jahr. Dagegen wurden Mehrkosten von 1,6 Millionen angeführt, und dass besser die Tagesstrukturen an Schulen weiter auszubauen seien.

Platz innert drei Monaten

Gerungen wurde auch um einen linken Antrag für eine Dreimonatsfrist, innert derer Eltern einen Platz garantiert bekommen sollen. Die Linke wollte damit das teils über einjährige Warten verbindlich reduzieren, auch im Interesse der Arbeitgeber. Die Rechte konterte, manche Eltern sein zu wählerisch beim verfügbaren Angebot.

Erziehungsdirektor Conradin Cramer argumentierte dagegen, der Kanton könne bei Platzmangel neu selber Plätze schaffen. Da hier die GLP mit Verweis auf die Standortattraktivität ausnahmsweise mit der Linken stimmte, kam der Antrag für die Dreimonatsfrist mit 49 gegen 47 Stimmen durch.

Die übrigen linken Anträge scheiterten. Abgelehnt wurde etwa die Forderung, die für eine Lehrstelle obligatorischen einjährigen Kita-Praktika aus dem Stellenschlüssel für Beiträge auszuklammern, damit Praktikantinnen nicht mehr als Billigarbeitskräfte ausgebeutet werden. Cramer versprach dagegen griffige Vorschriften in der Verordnung.

Auch ein GAV-Pflicht für Kita mit beitragsberechtigten Plätzen fiel durch. Hingegen kam ein GLP-Antrag für die Aufweichung der Mindestgrösse für Kita mit Betreuungsplätzen einstimmig durch, der bestehende kleine Kita nicht ausschliessen will. Am Ende wurde das totalrevidierte Tagesbetreuungsgesetz einstimmig beschlossen.

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