Kantonsrat SOTiefere Härtefallgrenze für Solothurner Unternehmen
mk, sda
3.3.2021 - 09:27
Für von der Corona-Pandemie betroffene Solothurner Unternehmen gibt es eine tiefere Härtefallgrenze. Der Kantonsrat hat einen Auftrag, der eine Senkung der Härtefallgrenze von einem Umsatzrückgang von 40 auf 25 Prozent verlangt, für erheblich erklärt.
Keystone-SDA, mk, sda
03.03.2021, 09:27
SDA
Zum dringlichen fraktionsübergreifenden Auftrag sagten 66 Kantonsrätinnen und Kantonsräte Ja, 28 stimmten mit Nein. Im Auftrag hiess es, die Bundesvorgabe, wonach ein Umsatzrückgang von über 40 Prozent in einem Unternehmen bestehen müsse, um als Härtefall zu gelten, sei zu hoch angesetzt. Zu viele Betriebe würden einen unverschuldeten und einschneidenden Umsatzrückgang zwischen 25 und 40 Prozent verzeichnen.
Der Umsatzeinbruch bringe Unternehmen in grosse finanzielle Schwierigkeiten. Mit der Senkung auf über 25 Prozent Umsatzrückgang könne der Kanton Solothurn wie der Aargau ein starkes Zeichen setzen, hiess es im Auftrag weiter.
«Nicht im Regen stehen lassen»
In der Debatte im Kantonsrat unterstützte der Sprecher der SVP-Fraktion den Auftrag. «Wer unverschuldet leidet, den können wir nicht im Regen stehen lassen.» Auch der FDP-Vertreter sprach sich für den Auftrag aus. Damit stärke der Kantonsrat den Wirtschaftsstandort Solothurn.
Die Sprecherin der Fraktion CVP/EVP/GLP sagte, eine kleine Mehrheit von ihr stimme dem Auftrag zu. «Immer mehr Betriebe fallen zwischen die Maschen.» Die Vertreter von SP und Grünen äusserten sich gegen den Auftrag. Es werde eine Schleuse geöffnet, die man als nicht nötig erachte, sagte der SP-Sprecher.
Regierungsrat war gegen Auftrag
Der Regierungsrat hatte eine tiefere Härtefallgrenze ebenfalls abgelehnt. Der Kanton trage der finanziellen Notlage Rechnung, indem ein Unternehmen für die Berechnung des Umsatzrückgangs anstelle des Jahresumsatzes 2020 auch den Umsatz der letzten zwölf Monate verwenden könne.
Als Beispiel führte der Regierungsrat in seiner Stellungnahme den Umsatz von Februar 2020 bis und mit Januar 2021 oder von April 2020 bis und mit März 2021 an. Dabei könne der gleitende Jahresdurchschnitt bis und mit Juni 2021 zur Begründung der Anspruchsberechtigung verwendet werden.
«Auf diese Weise können wir auch Unternehmen unterstützen, die im Jahr 2020 zwar keinen Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent zu verzeichnen haben, in den ersten Monaten des Jahres 2021 jedoch weiterhin von den behördlichen Massnahmen sehr stark betroffen sind», schrieb der Regierungsrat.
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