Abstimmungen Tiefere Hürden für Volksinitiativen in Aargauer Gemeinden

ga, sda

20.11.2020 - 09:38

Im Kanton Aargau soll es künftig weniger Unterschriften brauchen, um gegen den Entscheid einer Gemeindeversammlung das Referendum ergreifen zu können. (Symbolbild)
Im Kanton Aargau soll es künftig weniger Unterschriften brauchen, um gegen den Entscheid einer Gemeindeversammlung das Referendum ergreifen zu können. (Symbolbild)
SDA

In Aargauer Gemeinden soll die Zahl der notwendigen Unterschriften für eine Volksinitiative und für ein Referendum gesenkt werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Revision des Gemeindegesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Damit erfüllt er eine Forderung des Parlaments.

Die Teilrevision des Gemeindegesetzes solle den Einwohnergemeinden und Gemeindeverbänden eine grössere Flexibilität bei der Festsetzung der Unterschriftenzahl bei Initiative und Referendum geben, heisst in den am Freitag veröffentlichten Unterlagen zur Vernehmlassung.

Bei Gemeinden mit Gemeindeversammlungen soll am gesetzlichen Quorum von 10 Prozent als Grundsatz für die Ergreifung eines Referendums festgehalten werden. Ebenfalls soll weiterhin die Möglichkeit bestehen, dieses bis auf höchstens 25 Prozent erhöhen zu können.

Der Regierungsrat will jedoch die rechtliche Möglichkeit schaffen, dass eine Gemeinde mit Gemeindeversammlung den minimalen Prozentsatz in der Gemeindeordnung tiefer, also auf bis zu 5 Prozent, festlegen kann. Weiter soll zukünftig zulässig sein, in der Gemeindeordnung, analog der kantonalen Regelung, eine absolute Zahl festzulegen.

Auf kommunaler Ebene erscheint das Quorum im Vergleich zur kantonalen Ebene hoch, wie der Regierungsrat in seinem Bericht schreibt. Zudem bestünden in absoluten Zahlen betrachtet grosse Unterschiede zwischen den Gemeinden.

14 oder 1450 Unterschriften

So bedeuten 10 Prozent bei der einwohnermässig kleinsten Gemeinde mit rund 140 Stimmberechtigten lediglich 14 Personen, bei der grössten Gemeinde mit 14'500 Stimmberechtigten rund 1450 Personen. Zum Vergleich: Auf kantonaler Ebene müssen für eine Volksinitiative 3000 Unterschriften gesammelt werden.

Für eine Volksinitiative in Gemeinden mit Gemeindeversammlung soll bei der Anzahl der erforderlichen Unterschriften weiterhin der Höchstwert von 10 Prozent der Stimmberechtigten gelten. Daran will der Regierungsrat nichts ändern.

Die Gemeinden sollen die Möglichkeit erhalten, die Anzahl bis auf 5 Prozent herabzusetzen oder eine fixe Zahl zwischen 100 und 1000 in ihrer Gemeindeordnung festzulegen. Dieser Wert darf gemäss Vorschlag des Regierungsrats die Höhe von 10 Prozent der Stimmberechtigten jedoch nicht übersteigen.

Ferien unterbrechen Sammlungsfrist

Erfahrungsgemäss könne nicht nur die Anzahl der Unterschriften für Referenden problematisch sein, sondern auch die zur Verfügung stehende kurze Frist von 30 Tagen, heisst es in den Unterlagen weiter.

Deshalb schlägt der Regierungsrat vor, dass die Rechtsstillstandsfristen der schweizerischen Zivilprozessordnung auf die Berechnung der Sammelfristen bei Referenden angewandt werden.

Die meisten Gemeindeversammlungen finden nämlich im Juni und im November/Dezember statt. Dies bedeutet konkret, dass die 30 Tage dauernde Sammelfrist häufig entweder in die Sommerferienzeit oder in die Zeit des Jahreswechsels mit den entsprechenden Feiertagen fällt. Die Feiertage oder die Ferienzeit sollen daher für die Frist nicht mehr gezählt werden.

Die Anhörung bei Parteien, Verbänden und Gemeinden dauert bis zum 19. Februar. Der Regierungsrat rechnet damit, dass das geänderte Gemeindegesetz nach der Beratung im Grossen Rat auf den 1. Juli 2022 in Kraft treten kann.

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