Miss-Schweiz-Finalistin Tötung in Binningen BL: Mann soll Leiche zerkleinert haben

scmi, sda

11.9.2024 - 14:04

Das Bundesgericht in Lausanne weist die Beschwerde des mutmasslichen Täters von Binningen ab. Er wird beschuldigt, im Februar 2024 seine Ehefrau erwürgt und zerkleinert zu haben. (Archivbild)
Das Bundesgericht in Lausanne weist die Beschwerde des mutmasslichen Täters von Binningen ab. Er wird beschuldigt, im Februar 2024 seine Ehefrau erwürgt und zerkleinert zu haben. (Archivbild)
Keystone

Im Fall des Tötungsdelikts vom 13. Februar 2024 in Binningen BL zeigt ein Bundesgerichtsurteil neue Details: Der Beschuldigte gibt zu, seine Ehefrau erwürgt und zerstückelt zu haben.

  • Der mutmassliche Täter wird beschuldigt, seine Frau erwürgt und die Leiche zerkleinert zu haben.
  • Beim Opfer handelt es sich um eine Miss-Schweiz-Finalistin
  • Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Angeklagten gegen seine Inhaftierung ab, nachdem er erfolglos beim Zwangsmassnahmengericht und dem Kantonsgericht Einspruch eingelegt hatte.
  • Ein forensisches Gutachten widerlegt seine Notwehrbehauptung, und es besteht eine Vorgeschichte von Gewalt gegenüber seiner Frau.

Beim Tötungsdelikt vom 13. Februar 2024 in Binningen BL soll der mutmassliche Täter seine Ehefrau erwürgt und die Leiche anschliessend zerkleinert haben. Nach dem aktuellen Untersuchungsstand bestehen bei ihm «konkrete Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung», wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts in Lausanne hervorgeht.

Dabei weist das Bundesgericht eine Beschwerde des Beschuldigten ab. Dieser hatte beim Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft ein Haftentlassungsgesuch gestellt. Nach einer negativen Antwort ging er weiter ans Kantonsgericht, das seine Beschwerde ablehnte, und schliesslich vor Bundesgericht.

Dieses stützte sich auf die bisherigen Untersuchungen und Einvernahmen. Vor der Staatsanwaltschaft räumte der Beschuldigte ein, seine Ehefrau und Mutter seiner zwei Kinder umgebracht zu haben – angeblich weil sie ihn zuvor mit einem Messer angegriffen habe. Zuvor hatte er noch behauptet, seine Frau tot aufgefunden und «in Panik» in der Waschküche zerstückelt zu haben, wie es im Urteil des Bundesgerichts heisst. Das medizinisch-forensische Gutachten spreche jedoch gegen seine Darstellung einer Notwehr.

Schon vorher gewalttätig

Die Gutachterinnen stellten fest, dass die Frau erwürgt wurde. Die Leiche wurde gemäss Obduktionsbericht in der Waschküche mit Stichsäge, Messer, Gartenschere zerlegt. Anschliessend wurden mehrere Körperteile mit einem Stabmixer zerkleinert, «püriert» und in einer Chemikalie aufgelöst, wie es weiter heisst.

Nach den bisherigen Ermittlungen hat der mutmassliche Täter eine «auffällig hohe kriminelle Energie, Empathielosigkeit und Kaltblütigkeit nach der Tötung seiner Ehefrau» an den Tag gelegt und versucht, das Verbrechen zu vertuschen. Aktenkundig ist auch, dass er schon vor dem Tötungsdelikt seine Frau gewürgt hat, wie es im Urteil heisst.

scmi, sda