Im Kanton Baselland zeichnet sich sich nach Auszählung von 64 der 86 Gemeinden ein Ja zur Revision des Sozialhilfegesetzes ab. Das Gesetz wird voraussichtlich mit einem Ja-Stimmenanteil von 64,1 Prozent angenommen. Dies geht aus den Zahlen der Baselbieter Landeskanzlei hervor.
Ausgezählt sind neben vielen kleinen Gemeinden die grösseren Unterbaselbieter Gemeinden wie Reinach, Binningen und Münchenstein, in denen die Vorlage Zustimmung gefunden hat. In den kleinen Oberbaselbieter Gemeinden Rümlingen, Rünenberg, Häfelfingen und Kilchberg wurde die von den linken Parteien bekämpfte Gesetzesrevision abgelehnt.
Die vom Landrat im November verabschiedete Vorlage sieht neben dem Grundbedarf von 997 Franken unter anderem Motivations- und Beschäftigungszuschüsse für Sozialhifebezügerinnen und -bezüger vor.
Demnach sollen künftig Personen, die ein Förderprogramm besuchen oder sich in Ausbildung befinden, einen Zuschuss in der Höhe von 100 Franken pro Monat erhalten. Wer ein Beschäftigungsprogramm absolviert, soll einen monatlichen Zustupf von 80 Franken erhalten.
Mit einem Abzug von 40 Franken im Monat müssen hingegen Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger rechnen, die bereits zwei Jahre Sozialhilfegelder bezogen haben. Von dieser Regel ausgenommen sind Kinder, Personen über 55 Jahren, Mütter mit Kindern unter 12 Monaten und vulnerable Menschen.