Im Kanton Aargau können unselbständig Erwerbende ihre Berufsauslagen in der Steuererklärung 2020 unabhängig vom Homeoffice in Abzug bringen. Das hat der Regierungsrat entschieden. Auch Nachbarkantonen lassen die üblichen Abzüge für Fahrkosten der Pendler zu.
«Wer im Jahr 2020 mehrheitlich im Homeoffice gearbeitet hat, kann trotzdem Fahrtkosten abziehen, so als ob er täglich ins Büro gefahren wäre», sagte der Aargauer Finanzdirektor Markus Dieth (CVP) am Dienstag in einem Interview mit der «Aargauer Zeitung». Dann könnten jedoch keine Abzüge für das Homeoffice gemacht werden.
Mit dieser Lösung trage der Regierungsrat dem besonderen Umstand während der Covid-19-Pandemie Rechnung. Sie vereinfache die Steuererklärung sowohl für Arbeitnehmer, Arbeitgeber als auch für die Steuerämter. Die Regelung gelte für die Steuerjahre 2020 und 2021.
Die gleiche Steuerpraxis wenden gemäss Dieth auch diese Kantone an: Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn sowie Zürich, Zug, Glarus, Schwyz, Schaffhausen und Thurgau. Sie habe den Vorteil, «dass sie gut verständlich und administrativ einfach zu handhaben ist».
Auf allfällige Mehreinnahmen verzichten
Der Staat solle sich aufgrund von coronabedingtem Homeoffice keine Vorteile in der Form von steuerlichen Mehreinnahmen verschaffen, sagte Dieth. Die Praxisanpassung für die Zeit während der Covid-19-Pandemie ergebe keine finanziellen Auswirkungen auf den Kanton und die Gemeinden, da die Steuerprognosen die bisherige Praxis bei den abzugsfähigen Berufskosten abbildeten.
«Es kostet Kanton und Gemeinden also nichts, wir verzichten hingegen auf allfällige Mehreinnahmen. Wir wollen die Menschen, die unter der Covid-19-Pandemie bereits stark leiden, nicht noch zusätzlich belasten», betonte der Finanzdirektor.
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