Notfall Ungewollte Notrufe bringen Kantonspolizei Aargau in Not

ga, sda

6.6.2023 - 09:18

Ungewollte Notrufe halten die Einsatzzentrale der Kantonspolizei Aargau immer öfters auf Trab. Die "falschen" Anrufe blockieren Notrufnummern. (Archivbild)
Ungewollte Notrufe halten die Einsatzzentrale der Kantonspolizei Aargau immer öfters auf Trab. Die "falschen" Anrufe blockieren Notrufnummern. (Archivbild)
Keystone

Ungewollte Notrufe blockieren gemäss Erfahrungen der Kantonspolizei Aargau zusehends die Notrufnummern der Polizei und der Sanität. Nach einem versehentlichen Anruf soll die Verbindung umgehend unterbrochen werden.

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Die technologische Weiterentwicklung der Smartphones und Smartwatches ermögliche verschiedene Wege der Alarmierung der Kantonalen Notrufzentrale, teilte die Kantonspolizei am Dienstag mit. Es geht um die Nummern 112, 117, 118 und 144.

Die Notrufe könnten beispielsweise mittels Wähltastatur für die manuelle Eingabe, einem Notrufbutton auf dem Sperrbildschirm, spezieller Notrufapps, diverser Tastenkombinationen und auch mittels automatischer Sturzerkennung abgesetzt werden.

Ungewollte Notrufe binden Ressourcen

Im Ernstfall könnten diese Möglichkeiten Leben retten, schrieb die Kantonspolizei weiter. Die Erfahrung der Notrufzentrale zeige, dass dadurch jedoch vermehrt auch ungewollte Notrufe abgesetzt würden.

Diese würden wichtige Ressourcen binden, indem die Mitarbeitenden der Zentrale die Notrufe entgegennähmen und verifizieren müssten, ob es sich um einen echten oder einen ungewollten Notruf handle.

Die Kantonspolizei rief die Bevölkerung zur Mithilfe auf. Werde ein ungewollter Notruf abgesetzt und bemerkt, bevor eine Disponentin oder ein Disponent der Notrufzentrale das Telefon entgegennehme, sei der Anruf sofort zu beenden. Es seien keine weiteren Massnahmen notwendig.

Anrufer soll Entwarnung geben

Habe ein Disponent der Notrufzentrale den ungewollten Anruf entgegengenommen, solle die Anruferin oder der Anrufer mitteilen, dass es sich um ein Versehen und somit um keinen Notruf handle.

Damit es nicht zu ungewollten Anrufen kommt, sollte man gemäss Kantonspolizei sich intensiv mit den Mobilgeräteeinstellungen in Sachen Notrufabsetzung befassen und entscheiden, welche Funktionen inaktiv gesetzt beziehungsweise ausgeschaltet werden können.

Ungewollte Anrufe sind nicht strafbar. Absichtliche Falschalarmierungen hingegen schon.