In den staatseigenen Kantonsspitälern Aarau und Baden ist es zu falschen Abrechnungen durch Chefärzte gekommen. Dieses Fazit hat die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates nach einer Untersuchung gezogen. Um welche Summen es sich handelt, bleibt ungeklärt.
Auch seien der betroffene Zeitraum und die beteiligten Personen beziehungsweise die betroffenen Kliniken und Abteilungen weiterhin genauso wenig klar, heisst es im am Donnerstag vorgestellten Bericht einer Arbeitsgruppe der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rats.
Die Arbeitsgruppe versuchte in den vergangenen zwei Jahren, sich anhand von Unterlagen, Gesprächen und mit Hilfe der Sonderprüfungsberichte der Finanzkontrolle ein Bild bei den beiden Kantonsspitälern zu machen.
Dass nicht alles geklärt werden konnte, führt die GPK darauf zurück, dass die Spitalleitungen den von ihnen mit einer Überprüfung der Vorgänge beauftragten Revisionsunternehmen zu enge Vorgaben gemacht hätten.
GPK sieht «gewisse Systematik»
Es habe daher «kein umfassendes Bild über den tatsächlichen Umfang falscher Abrechnungen» erstellt werden können, sagte GPK-Mitglied Daniel Aebi (SVP) vor den Medien. Man sehe hinter den falschen Abrechnung aber eine «gewisse Systematik».
Es liegt gemäss GPK im Interesse aller Beteiligten, den Zustand «eines schwebenden Verdachts auszuräumen». Die Bereitschaft, dies zu tun, sei «offensichtlich nicht vorhanden», heisst es im Schlussbericht. Die Kommission spielt auch auf die kurze Amtszeit der 2019 vorzeitig zurückgetretenen Gesundheitsdirektorin Franziska Roth (Ex-SVP) an.
Chefärzte mussten Geld zurückzahlen
Hintergrund der Untersuchung waren die bekannt gewordenen falschen Abrechnungen von zwei Chefärzten. Ein Chefarzt am Kantonsspital Aarau hatte mehr als 500 Leistungen nicht korrekt erfasst.
Das Spital trennte sich 2019 vom Chefarzt. Den finanziellen Schaden von rund 13'000 Franken beglich er. Sein Name stand in 507 Fällen auf den Rechnungen, obwohl er laut Dienstplan nicht anwesend war.
Beim Kantonsspital Baden musste ein Chefarzt wegen nicht korrekter Honorarrechnungen 45'000 Franken zurückzahlen. Er kassierte vom Verwaltungsrat des Spitals eine Verwarnung.
Regierungsrat muss genauer hinschauen
Als «ungenügend» bemängelt die GPK das Risikobewusstsein und das Risikomanagement des Regierungsrats. Dieser signalisiere bis heute wenig Interesse an der vollständigen Aufklärung der Sachverhalte.
Der Regierungsrat müsse seine Aufsichts- und seine Eigentümerfunktion auch bei ausgelagerten Staatsanstalten umfassend wahrnehmen, sagte GPK-Präsident Marco Hardmeier (SP).
Die Umwandlung der Spitäler in Aktiengesellschaften entbinde den Regierungsrat nicht von dieser Verpflichtung. Die Spitäler gehören zu 100 Prozent dem Staat.
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