Kantonale Abstimmungen Uri riskiert mit neuem Wahlrecht erneut ein Veto

SDA

23.4.2019 - 13:32

Im Kanton Uri müssen die Stimmberechtigten über eine Wahlrechtsreform abstimmen, weil das Bundesgericht die heutige Regelung für unzulässig erklärt hat. Ob das neue System rechtens ist, ist nicht sicher. In Zug entscheidet das Stimmvolk über das revidierte Planungs- und Baugesetz und im Baselbiet über zwei Bildungsinitiativen des Lehrerinnen- und Lehrervereins.

In Uri wählen die grossen Gemeinden ihre Vertreter im Landrat im Proporz, die kleinen im Majorz. Daran wird auch die Wahlrechtsreform nichts ändern. Ausgezählt werden soll in den Proporzgemeinden aber neu nach der Methode des doppelten Pukelsheim. Mit diesem werden die Mandate in einem ersten Wahlgang über die Wahlkreise hinweg auf die Parteien verteilt.

Uri muss sein Wahlsystem bis zu den nächsten Wahlen 2020 ändern, weil das Bundesgericht 2016 das Urner Proporzwahlsystem für verfassungswidrig erklärt hat. Grund dafür ist, dass die Stimmen in den einzelnen Proporzgemeinden wegen deren unterschiedlichen Grösse nicht gleich viel Gewicht haben.

Der Regierungsrat schlug vor, wie bislang in den acht grössten Gemeinden (mit drei oder mehr Landratssitzen) den Proporz anzuwenden Der Landrat entschied sich aber, den Kreis der Proporzgemeinden auf die fünf zu verkleinern, die fünf oder mehr Parlamentssitze haben. Neu würde damit nicht mehr in zwölf, sondern in 15 Gemeinden der Landrat im Majorz gewählt.

Das Bundesgericht hatte in seinem Urteil 2016 das Mischsystem Proporz-Majorz ausdrücklich zugelassen. Ob es die Ausdehnung des Majorzes aber im Falle einer Anfechtung akzeptieren würde, ist nach Angaben des Regierungsrats nicht sicher.

Planungs- und Baugesetz in Zug

Das Zuger Stimmvolk entscheidet über das revidierte Planungs- und Baugesetz (PBG), welches der Kanton an die Vorgaben des Bundes anpassen muss. Dieser gibt vor, dass bei Neueinzonungen mindestens 20 Prozent des Mehrwerts an den Kanton abgegeben werden muss.

Bis am 1. Mai müssen die Kantone die Bundesvorgaben umgesetzt haben. Weil schon Anfang April feststand, dass der Kanton Zug dies nicht schaffen wird, weil die Abstimmung über das Gesetz erst am 19. Mai stattfindet, erliess der Bundesrat für Zug (und vier andere Kantone) einen Einzonungsstopp.

Nehmen die Stimmberechtigten die Teilrevision des PBG am 19. Mai an, wird das Einzonungsverbot aufgehoben. Lehnen sie die Vorlage jedoch ab, bleibt das Verbot bestehen, und alle Gemeinden müssen dies in ihren Ortsplanungsrevisionen berücksichtigen.

Das revidierte PBG des Kantons Zug sieht vor, dass nicht nur bei Neueinzonungen, sondern auch bei Um- und Aufzonungen ein Teil des Mehrwerts abgeliefert werden muss.

Zur Abstimmung kommt es, weil 27 Mitglieder des Kantonsrats das Behördenreferendum gegen die umstrittene Vorlage ergriffen haben. Die Alternative – die Grünen fordert, dass Investoren mehr an den Staat abliefern, die SVP will lieber gar keine Abgabe. Das Parlament hatte das revidierte Bau- und Planungsgesetz mit 36 Ja zu 23 Nein-Stimmen angenommen. Auch der Regierungsrat empfiehlt ein Ja.

Bildungsinitiativen im Baselbiet

Im Baselbiet wird über zwei Bildungsinitiativen des Lehrerinnen- und Lehrervereins Baselland (LVB) abgestimmt, die sich gegen eine Schwächung der Schulen, die durch immer wieder neue Abbaumassnahmen verursacht werde, richten. Auslöser der Volksbegehren ist der Sparkurs der Regierung der letzten Jahre, von dem die Schulen laut LVB «in erheblichem Masse betroffen» waren.

Mit der Initiative «Bildungsressourcen gerecht verteilen und für das Wesentliche einsetzen!» sollen die Grundansprüche der schulischen Infrastruktur im Bildungsgesetz verankert werden. Verlangt werden auch verbindliche Regeln für den Fall neuer Sparmassnahmen. In einer «Spar-Phase» sollen überdies neue überkantonale Reformprojekte nicht erlaubt sein.

Mit der zweiten Initiative «Stopp dem Abbau an den öffentlichen Schulen!» will der LVB vier Eckpfeiler schulischer Qualität sichern. So soll im Kantonsparlament künftig ein Zweidrittelsmehr nötig sein, wenn beispielsweise die Schulklassen vergrössert oder die Kosten des Schulbetriebs auf die Eltern überwälzt werden sollen.

Die beiden Initiativen sind die ersten Volksbegehren des LVB in dessen 174-jährigen Geschichte. Regierung und Landrat lehnen beide ab. Die Initiative «Stopp dem Abbau an den öffentlichen Schulen!» erklärte das Kantonsparlament auf Antrag der Regierung teilweise für ungültig. Das Kantonsgericht korrigierte jedoch diesen Entscheid.

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