Justiz Verband darf keine Mieter vor Basler Baurekurskommission vertreten

scmi, sda

16.2.2023 - 15:57

Der Mieterverband darf Mietparteien nicht mehr vor der Baurekurskommission Basel-Stadt vertreten - zu diesem Schluss kommt das Basler Verwaltungsgericht. (Archivbild)
Der Mieterverband darf Mietparteien nicht mehr vor der Baurekurskommission Basel-Stadt vertreten - zu diesem Schluss kommt das Basler Verwaltungsgericht. (Archivbild)
Keystone

Der Mieterinnen- und Mieterverband Basel (MV) darf keine Personen vor der Baurekurskommission vertreten – diese Aufgaben ist nur Anwältinnen und Anwälten vorbehalten. Zu diesem Schluss kommt das Verwaltungsgericht Basel-Stadt im schriftlichen Urteil vom 6. Februar 2023.

Keystone-SDA, scmi, sda

Der Verband hatte im September 2022 gegen eine Sanierung einer Liegenschaft im Namen von betroffenen Mietparteien Einsprache bei der Baurekurskommission erhoben. Diese entschied jedoch in einer Zwischenverfügung, dass die berufsmässige Vertretung vor Gerichten des Kantons nur Personen vorbehalten sei, die im Anwaltsregister aufgeführt seien. Daher könne der MV die Mietparteien nicht vertreten.

Dagegen rekurrierte der Verband vor dem Verwaltungsgericht. Dieses weist jedoch den Rekurs des MV ab und stützt die Verfügung der Baurekurskommission. Das Gericht kommt im Urteilsschreiben zum Schluss, dass die Dienstleistung des MV einen «berufsmässigen und entgeltlichen» Charakter habe, obschon es sich um einen Verband handle.

In solchen Fällen sei mit der Einschränkung auf Anwältinnen und Anwälte sichergestellt, dass «die im Anwaltsgesetz vorgesehenen Qualitätssicherungsmassnahmen zum Zuge kommen». Der MV unterstehe jedoch als privatrechtlicher Verein «keiner gestützt auf klare Berufsregeln ausgeübten Aufsicht.»

Dies sei ein Bruch mit einer «langjährigen bewährten Praxis», schrieb der MV am Donnerstag in einer Medienmitteilung. Das Verwaltungsgericht wolle «teure Anwälte statt qualifizierte Fachleute». Nun würden im Laufe der Einsprachefrist von dreissig Tagen die Chancen eines Weiterzugs ans Bundesgericht geprüft.