NordschweizVorläufiger Schlussstrich unter Konflikt mit Basler Museumsdirektor
dosp, sda
22.6.2022 - 13:01
Der Konflikt der Basler Regierung mit dem früheren Direktor des Historischen Museums steht vor dem Abschluss. Während einer Grossratsdebatte zum Thema wurde bekannt, dass das Appellationsgericht die Beschwerde des Direktors gegen seine Freistellung abgelehnt hatte.
Keystone-SDA, dosp, sda
22.06.2022, 13:01
22.06.2022, 15:44
SDA
Das Urteil sei allerdings noch nicht rechtskräftig, sagte am Mittwoch Regierungsrat Lukas Engelberger (Die Mitte), der den in diesem Fall befangenen Regierungspräsidenten Beat Jans (SP) vertrat. Theoretisch könnte der nun rechtsgültig freigestellte Direktor das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen. Unbestritten ist aber, dass das Arbeitsverhältnis Ende März dieses Jahr zu Ende gegangen ist.
Der Konflikt zwischen dem strittigen Museumsdirektor und seiner vorgesetzten Behörde, eben dem Präsidialdepartement, hatte sich über mehrere Jahre hingezogen, die Gerichte wiederholt beschäftigt, für etliche Zeitungsschlagzeilen geführt und schliesslich auch die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates auf Trab gehalten. Über den zweiten Bericht der Kommission zu dieser Sache wurde am Mittwoch im Grossen Rat diskutiert.
Zum offenen Konflikt zwischen dem Museumsdirektor und der damaligen Vorsteherin des Präsidialdepartements, Elisabeth Ackermann (Grüne), war es im September 2019 gekommen. Inhaltliche Details zur eskalierenden Situation sind wegen des Amtsgeheimnisses nie bekannt gegeben worden. Die Regierung bemerkte in ihrer Stellungnahme zum GPK-Bericht aber, dass dem Direktor «zum Schutz der Mitarbeitenden» im Museum die Befugnis zu personalrechtlichen Massnahmen habe entzogen werden müssen.
Im Januar 2020 vereinbarten das Präsidialdepartement und der Museumsdirektor die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses auf Ende März 2022, was nun auch geschehen ist. Weiter vereinbart wurde, dass mit einem Coaching versucht werden solle, die restliche Direktionszeit konfliktfrei bewältigen zu können. Und schliesslich sah die Vereinbarung vor, dass das Präsidialdepartement den Direktor bei einem Scheitern der Konfliktbewältigung freistellen dürfe.
Zu diesem Schritt sah sich das Präsidialdepartement dann auch gezwungen. Fälschlicherweise ging das Departement aber davon aus, dass eine mündliche Freistellung vor dem Hintergrund der schriftlichen Vereinbarung ausreichen würde. Das wurde vom Basler Appellationsgericht in einem ersten Urteil als fehlerhaft bezeichnet. In seinem zweiten Urteil bestätigte das Gericht die schriftlich nachgereichte Freistellungsbegründung.
Nebenschauplatz sexuelle Belästigung
Erschwerend kam gemäss Bericht der Kommission als Nebenschauplatz ein letztlich umstrittener Fall der sexuellen Belästigung dazu, der nur indirekt mit dem Konflikt mit dem Direktor zu tun hatte, aber zu Konfusionen geführt habe.
Offensichtlich hatte der Museumsdirektor versucht, in diesem von einer Drittperson gemeldeten Fall einzuschreiten, was er aber wegen des Entzugs der personalrechtlichen Befugnis nicht tun durfte. Dazu kam, dass die beiden mutmasslich belästigten Mitarbeiterinnen aussagten, dass sie sich gar nicht belästigt gefühlt hätten.
Der umstrittene Belästigungsfall brachte das Präsidialdepartement schliesslich dazu, einen unabhängigen Expertenbericht in Auftrag zu geben. Dieser empfahl unter anderem eine spezielle Schulung und Weiterbildung von Führungskräften in der Verwaltung – eine Empfehlung, die sich bereits in der Umsetzung befinde, wie in der Grossratsdebatte betont wurde.
Dieser Fall bestätigt gemäss GPK-Bericht zahlreich festgestellte Ungereimtheiten bei der Kompetenzaufteilung zwischen der Dienstaufsicht durch das Präsidialdepartement und der eigentlich autonom handelnden Museumsdirektion. Diese Probleme müssten mit der anstehenden Revision des Museumsgesetzes ausgeräumt werden, empfiehlt die Kommission.
Der Präsident der GPK wies schliesslich aber auch darauf hin, dass das Museum unter Interimsdirektor Marc Zehntner wieder «in ruhigere Gewässer» gelangt sei. Die Bewältigung der strukturellen und inhaltlichen Altlasten bei der Archivierung und Aufbewahrung der Sammlung sei «mit grossem Effort» angegangen worden.
Der Grosse Rat genehmigte den Bericht seiner Kommission mit 76 zu 16 Stimmen bei 1 Enthaltung.
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