Nordschweiz Vorverfahren in einem Fall von organisierter Kriminalität in Basel

dosp, sda

18.9.2023 - 15:49

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft (Archivbild).
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft (Archivbild).
Keystone

Die Liste der Anklagepunkte ist lang und reicht von bandenmässigem Anlagebetrug bis zu illegalem Geldspiel und Vergewaltigung. Die Basler Staatsanwaltschaft hat das entsprechende Vorverfahren gegen einen 36-jährigen Mann abgeschlossen und den Fall dem Strafgericht übergeben, wie sie am Montag mitteilte.

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Anklage erhoben hat die Staatsanwaltschaft auch gegen zwei Mitarbeitende einer privaten Sicherheitsfirma im Untersuchungsgefängnis. Diese hätten sich vom Hauptbeschuldigten bestechen lassen und ihm Mobiltelefone und sexuelle Dienstleistungen beschafft. Einer der beiden muss sich auch gegen Vorwürfe der harten Pornografie, Gewaltdarstellungen und Urkundenfälschung verantworten.

Der Hauptanklagepunkt gegen den 36-jährigen türkischen Staatsangehörigen betrifft den bandenmässigen Anlagebetrug und die damit verbundene Geldwäscherei. Die Deliktsumme belaufe sich auf 3,5 Millionen Euro, die von 79 Anlegerinnen und Anlegern ertrogen und von Kurieren ins Ausland geschafft worden seien. Bei den Kurieren habe es sich um Mitglieder eines internationalen Motorradclubs gehandelt, heisst es.

Zusammenarbeit mit Europol

Die Basler Staatsanwaltschaft hat bei ihren Ermittlungen gemäss Communiqué mit Eurojust, Europol und weiteren Staatsanwaltschaften im Ausland zusammengearbeitet.

Weitere Anklagepunkte gegen den Mann betreffen bandenmässig organisiertes illegales Geldspiel, Sexualdelikte sowie weitere Verbrechen wie Fälschungen von Covid-Zertifikaten und illegalen Waffenbesitz. Dazu kommt während der Untersuchungshaft die Bestechung und die Anstiftung zum Amtsmissbrauch.

Der Beschuldigte befindet sich noch in Untersuchungshaft. Für ihn sei beim Zwangsmassnahmengericht zur Fortführung des Freiheitsentzugs eine Sicherheitshaft beantragt worden.

Es gilt bis zum Abschluss des Verwahrens die Unschuldsvermutung.