Die Aargauische Kantonalbank (AKB) darf etwas weniger Geld als üblich aus ihrem letztjährigen Gewinn in die Staatskasse abliefern. Das Aargauer Kantonsparlament stimmte am Dienstag einer Ausschüttung von 60 Millionen Franken mit 117 zu 0 Stimmen zu. Mit einem anderen Teil des Gewinns will die AKB ihre Eigenkapitalquote stärken.
Innerhalb der vorberatenden Kommission sei die Bildung von Reserven grossmehrheitlich begrüsst worden, sagte deren Sprecher Patrick Gosteli (SVP). Vereinzelt sei die Befürchtung geäussert worden, dass durch die verminderte Ausschüttung an den Kanton der Druck auf die Sparmassnahmen erhöht wird.
Auch die Fraktionen waren voll des Lobes. Kritik gab es lediglich in wenigen Nebenpunkten. Die SVP forderte eine bessere Verteilung der Rückbehalte für die Reservenbildung auf die kommenden Jahre.
Die Sprecherin der Grünen zeigte sich erfreut, dass trotz des Abschiedes von CEO Pascal Koradi nicht weniger neue Kundengelder zur Bank geflossen sind. Grüne, SP und GLP bemängelten, dass die Geschäftsleitung der AKB nur aus Männern besteht, und auch im Bankrat nur eines von sieben Mitgliedern eine Frau ist.
Bei der FDP stellte man sich die Frage, ob die AKB wie andere Kantonalbanken auch ausserhalb des Kantons tätig werden solle. Die CVP hätte sich gewünscht, dass der Grosse Rat früher über die sich abzeichnende Reservenbildung informiert worden wäre.
Gewinn von 144 Millionen
Die Aargauische Kantonalbank erzielte 2018 einen Gewinn von 144,2 Millionen Franken, 1,4 Millionen Franken oder knapp 1 Prozent weniger als 2017. Der Bankrat beantragte dem Regierungsrat eine Ausschüttung von 60 Millionen Franken, 28 Millionen weniger als im Jahr davor.
Der Grund für die vergleichsweise tiefe Ausschüttung liegt darin, dass die AKB ihre Eigenkapitalausstattung aufgrund von neuen Bestimmungen bis 2022 stärken muss. Die AKB hat zu diesem Zweck in Absprache mit dem Regierungsrat aus ihrem Jahresgewinn 2018 39 Millionen Franken in die freiwillige Gewinnreserve eingelegt.
Zeichnet sich ab, dass entgegen den Erwartungen ein kleinerer Eigenkapitalbedarf notwendig ist, wird die freiwillige Gewinnreserve zugunsten einer Sonderausschüttung an den Kanton aufgelöst.
Trotz der Ausschüttung von 60 Millionen Franken beträgt die Gesamtkapitalquote der AKB 16,4 Prozent. Damit erreicht die AKB ihr Ziel, wonach die Gesamtkapitalquote die regulatorische Mindestanforderung der Finanzmarktaufsicht (FINMA) um vier Prozentpunkte übersteigen soll. Das Minimum beträgt derzeit 12 Prozent.
Künftig wieder höhere Ausschüttungen
33 Millionen Franken der Ausschüttung von 60 Millionen Franken wird der Regierungsrat in die ordentliche Rechnung einlegen. Die restlichen 27 Millionen Franken gehen in die Spezialfinanzierung Sonderlasten.
Für die kommenden Jahre rechnet der Kanton Aargau mit Gewinnausschüttungen in Höhe von jeweils über 65 Millionen Franken. 2023, wenn die Einlage in die freiwillige Gewinnreserve entfällt, sollen es dann sogar 90 Millionen Franken sein.
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