Der Basler Grosse Rat muss den Bebauungsplan für eine Wohnsiedlung auf dem Areal des ehemaligen Radiostudios Basel auf dem Bruderholz neu behandeln. Dies wird nötig, weil das Basler Verwaltungsgericht einen Rekurs des Bauherrn gegen die Residenzpflicht für die künftigen Bewohner gutgeheissen hat.
Der Grosse Rat hatte im Februar 2019 den Bebauungsplan für eine neue Wohnsiedlung am Standort des ehemaligen Studios Basel von SRF auf dem Bruderholz mit einer Residenzpflicht für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner verknüpft. Dagegen hatte die Radio- und Fernsehgenossenschaft Basel als Landbesitzerin beim Verwaltungsgericht Rekurs erhoben und recht bekommen.
Das Gericht wies das Geschäft zur Neubeurteilung an den Grossen Rat zurück. Der Einbezug einer Residenzpflicht in einen Bebauungsplan sei rechtlich nicht statthaft, so das Gericht. Für die Einführung einer Residenzpflicht müsste im kantonalen Recht eine «generell-abstrakte» Regelung geschaffen werden.
Das Büro des Grossen Rats nimmt nun das Urteil auf und beantragt dem Grossen Rat, das Geschäft entsprechend neu zu beurteilen, wie aus einem am Freitag veröffentlichen Bericht des Ratsbüros hervorgeht. Dem Kantonsparlament wird vorsorglich ein Bebauungsplan ohne implizierte Residenzpflicht vorgelegt.
Gesetzliche Grundlage nachreichen
Auf eine explizite Empfehlung verzichtet das Ratsbüro aber. Dem Grossen Rat wird überlassen, ob er den berichtigten Bebauungsplan sofort verabschieden will, um dann im Nachzug allenfalls bei der Regierung eine separate gesetzliche Grundlage für die Auflage einer Residenzpflicht einzufordern.
Alternativ könne der Rat das Geschäft an die Regierung oder die Bau- und Raumplanungskommission überweisen mit dem Ziel, den Bebauungsplan zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit einer Gesetzesvorlage zur Residenzpflicht wieder zur Behandlung vorzuweisen.
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