Der Zutritt zu den Basler Familiengärten auf elsässischem Boden ist nach der Sperrung durch die französischen Behörden wieder möglich – allerdings nur unter sehr restriktiven Bedingungen.
Die Vereinbarung wurde nach längeren Abklärungen zwischen der Basler Stadtgärtnerei, der Schweizer Grenzwache und den französischen Behörden getroffen, wie das Basler Bau- und Verkehrsdepartement am Donnerstag mitteilte. Die Zutrittsberechtigung ist allerdings mit sehr restriktiven Bedingungen verknüpft. Eine weitergehende Lockerung des Zutrittsverbots sei in der aktuellen Situation nicht möglich, heisst es in der Mitteilung.
So sei der Zutritt zeitlich auf eine Stunde begrenzt und nur eingetragenen Pächtern erlaubt, die nicht weiter als einen Kilometer von ihrem Familiengarten entfernt wohnen. Die Nutzer müssten sich jederzeit mit einer Identitätskarte oder einem Pass ausweisen können sowie den Arealausweie und das sogenannte Zollbüchlein mit sich führen. Im Zollbüchlein werden die Anschaffungen für die Gärten aufgelistet.
Weiter bedarf es der «Attestation de Déplacement dérogatoire», die Frankreich mit der Ausgangssperre eingeführt hat. Sie muss bei jedem Gartenbesuch neu ausgefüllt werden.
Im März hatte Frankreich als Folge der Grenzschliessung und der Ausgangssperre den Zugang zu den Basler Familiengärten auf französischem Boden gesperrt. Betroffen waren rund 1’100 Gärten auf den Arealen Basel-West, Reibertweg und Lachenweg.
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