Prozess 44-Jähriger wegen sexueller Nötigung von Jugendlichen verurteilt

SDA

28.1.2020 - 13:18

Ein Schweizer hat sich über Jahre auf sozialen Netzwerken als Mädchen ausgegeben, um an Jugendliche heranzukommen. Am Dienstag verurteilte das Kreisgericht Rorschach den heute 44-Jährigen wegen sexuellen Handlungen mit Kindern, sexueller Nötigung und Pornografie zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einer stationären Massnahme.

Der Beschuldigte soll sich zwischen 2011 und 2015 regelmässig auf Facebook als 15-jähriges Mädchen ausgegeben haben. Dadurch hat er versucht, mit Jungen im Alter von 11 bis 15 Jahren in Kontakt zu treten und diese zu sexuellen Handlungen vor der Kamera zu bewegen.

Mit Komplimenten und dem Versprechen von Nacktfotos des angeblichen Mädchens habe er die Jungen überzeugt, den Videochat zu starten. In den 12 Monaten vor seiner Verhaftung im Januar 2015 hatte er laut Anklage die verwendete Software praktisch 24 Stunden in Betrieb.

Beim Beschuldigten wurden unter anderem 49'000 kinderpornografische Bilddateien, mindestens 10'000 kinderpornografische Videodateien sowie mehr als 80 Bilddateien mit sexuellen Handlungen mit Tieren sichergestellt. Das Material soll er nicht nur zum Eigenkonsum verwendet, sondern auch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt haben.

Die Staatsanwaltschaft hat den Mann wegen sexuellen Handlungen mit Kindern, versuchten sexuellen Handlungen mit Kindern, sexueller Nötigung und Pornografie angeklagt. Alle Delikte soll der Beschuldigte mehrfach begannen haben.

Opfer unter Druck gesetzt

In der Befragung durch das Gericht gab der Beschuldigte alle Delikte zu. «Es war eine Sucht. Ich habe mir keine Gedanken über die Opfer gemacht», sagte der Mechaniker, der dem Gericht in Fussfesseln vorgeführt wurde.

Es gebe keine Entschuldigung für sein Handeln. Die Therapie habe ergeben, dass der eigene Missbrauch der Auslöser für die Taten gewesen sei, sagte der Beschuldigte. Nicht mehr rückfällig zu werden, sei für ihn nun das wichtigste.

Der Beschuldigte habe die Opfer nicht nur sexuell genötigt, er habe sie auch massiv unter Druck gesetzt, sagte die Staatsanwältin. «Er hat den Jugendlichen gedroht, die Bilder an ihre Eltern zu schicken, wenn sie seine Wünsche nicht erfüllen.» Die Staatsanwältin sprach von mindestens 147 Opfern. Der vorbestrafte Mann habe seine Triebe schamlos ausgelebt.

Abgekürztes Verfahren

Sie forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Die psychische Störung des Mannes könne nur mit einer stationären Massnahme therapiert werden. Die Verhandlung fand im abgekürzten Verfahren statt. Mit Zustimmung des Beschuldigten wurde die Anklageschrift zum gemeinsamen Urteilsvorschlag der Parteien.

Das Gericht folgte dem Vorschlag. Die Untersuchungshaft von 358 Tagen wird angerechnet. Die Zivilforderung eines der Opfer wird auf den Zivilweg verwiesen. Obwohl sich der Beschuldigte seit Anfang 2016 in einem Massnahmenzentrum befinde, komme er nach fünf Jahren nicht frei, sagte der vorsitzende Richter: «Ihnen steht noch ein längerer Weg bevor.»

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