Der Kanton St. Gallen hat für sein Personal eine Meldestelle für Missstände eingerichtet. Seit 2012 wurden dort 65 Fälle angenommen. Allerdings gibt es Abgrenzungsprobleme mit der beim Personalamt angesiedelten Ombudsstelle, die nun zu einer Aufsichtsbeschwerde geführt haben.
Drei Kantonsräte – je einer von CVP, FDP und SVP – haben gemeinsam einen Vorstoss mit kritischen Fragen zur Meldestelle für Missstände eingereicht, die es in der kantonalen Verwaltung seit 2012 gibt. «Gibt es auch hier Missstände», lautet der Titel.
Unter anderem wisse man nichts über die Wirkungsweise des Angebots, schreiben die Parlamentarier. Es gebe Klagen, dass die Tätigkeit über den gesetzlichen Auftrag hinausgehe. Statt sich auf die Feststellung von Sachverhalten zu beschränkten, führe die Stelle auch Zweiparteienverfahren durch. «Gibt es Beschwerden gegen die Meldestelle wegen der Überschreitung von Zuständigkeiten?«, wollen sie wissen.
Auch für Bistum und HSG
Die Meldestelle für die kantonale Verwaltung wird von der ehemaligen St. Galler SP-Regierungsrätin Kathrin Hilber geleitet. Das Angebot richtet sich unter anderem an Whistleblower. Seit 2017 ist die Mediatorin mit einem ähnlichen Angebot für das Bistum tätig und seit 2019 auch für die Universität St. Gallen.
Die Regierung hat den Vorstoss beantwortet und bestätigt, dass eine Aufsichtsbeschwerde hängig ist, bei der es um die Tätigkeit der Meldestelle geht. Thema sei die Abgrenzung zur Zuständigkeit der Ombudsstelle.
In der Stellungnahmen finden sich weiter Informationen über die Arbeit der Meldestelle: Seit dem Start wurden 65 Fälle angenommen. Bei zahlreichen Meldungen sei es aber nicht um eigentliche Missstände gegangen, «sondern um Konflikte mit den Vorgesetzten oder im Team», schreibt die Regierung. Die jährliche Ausgaben beliefen sich auf durchschnittlich 14'300 Franken. Dabei fielen 11'700 Franken auf Honorare und der Rest auf eine Infrastruktur-Entschädigung.
Die vertrauliche Behandlung der Meldungen liege im Interesse der Mitarbeitenden, die sich an das Angebot wendeten. Es sei deshalb naheliegend, dass die Tätigkeit der Stelle von der breiten Öffentlichkeit nicht oder kaum wahrgenommen werde, heisst es in der Antwort.
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