Ostschweiz Absage an Stellvertretungen im St. Galler Kantonsparlament

ka, sda

25.8.2022 - 13:19

Der St. Galler Kantonsrat wird entscheiden, ob sich seine Mitglieder beispielsweise bei Mutterschaftsurlaub, Auslandsemester oder längeren Krankheiten vertreten lassen können. (Archivbild)
Der St. Galler Kantonsrat wird entscheiden, ob sich seine Mitglieder beispielsweise bei Mutterschaftsurlaub, Auslandsemester oder längeren Krankheiten vertreten lassen können. (Archivbild)
Keystone

Die St. Galler Regierung wie auch das Ratspräsidium sind gegen ein Stellvertretungssystem für den Kantonsrat. In einer Motion wird die Möglichkeit für einen Ersatz bei voraussehbaren und längeren Absenzen gefordert.

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Drei Mitglieder des Kantonsrats – Franziska Steiner-Kaufmann (Mitte), Daniel Bosshard (Grüne), Sascha Schmid (SVP) – wollen mit einer Motion die Einführung eines Stellvertretungssystems erreichen. Für gewählte Ratsmitglieder wäre es so möglich, sich vorübergehend von einem Ersatz vertreten zu lassen.

Gedacht wird an voraussehbare, begründete und längere Absenzen. Als Stellvertreterinnen und Stellvertreter kämen die ersten Ersatzmitglieder auf der jeweiligen Wahlliste in Frage.

Ein solche Möglichkeit führe zu einer Stärkung des Milizsystems und zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Politik, werden die Vorteile aufgezählt. Damit sei auch ein besserer Umgang bei längeren krankheitsbedingten Ausfällen möglich.

Geringer Nutzen

Bei Regierung und Ratspräsidium stösst die Idee auf Ablehnung: Die heutige Regelung ohne Stellvertretung habe sich bewährt. Sie stelle sicher, dass der Kreis der Mitglieder des Kantonsrats klar definiert sei, heisst es in der kürzlich veröffentlichten Stellungnahme.

Für die Stellvertreterinnen und Stellvertreter wäre es schwierig, «das notwendige Wissen in Bezug auf die zu behandelnden Geschäfte und den parlamentarischen Betrieb aufzubauen».

Weitere Bedenken werden ins Feld geführt: Weil als Ersatz Nichtgewählte der letzten Parlamentswahl in Frage kämen, beeinträchtige dies das Recht der Stimmberechtigten, sich ganz bewusst für bestimmte Kandidatinnen und Kandidaten zu entscheiden.

Die Einführung einer Stellvertretungsmöglichkeit stelle «angesichts des geringen Nutzens und der wenigen potenziellen Anwendungsfälle» einen unverhältnismässig grossen Eingriff in das erprobte politische System dar, fassen Regierung und Präsidium ihre Ablehnung zusammen. Der Kantonsrat wird über die Motion in einer der kommenden Sessionen entscheiden.