Flüchtlinge ANZ Sonnenberg: Eltern die Perspektivlosigkeit aufzeigen

ka, sda

7.9.2021 - 14:36

Seit über zwei Jahren ist eine sechsköpfige Familie im Ausreise- und Nothilfezentrum Sonnenberg in Vilters SG in einem Raum untergebracht. Dies löste Kritik aus. (Archivbild)
Seit über zwei Jahren ist eine sechsköpfige Familie im Ausreise- und Nothilfezentrum Sonnenberg in Vilters SG in einem Raum untergebracht. Dies löste Kritik aus. (Archivbild)
Keystone

Die Unterbringung von Familien mit Kindern im Ausreise- und Nothilfezentrum Sonnenberg (ANZ) in Vilters SG hat neben einem Beitrag in der «Rundschau» auch zwei Vorstösse aus dem Kantonsrat ausgelöst. Die Regierung hat nun Stellung genommen.

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Im Juni thematisierte das TV-Magazin «Rundschau» das Beispiel einer tamilischen Familie mit vier Kindern, die seit über zwei Jahren im Ausreise- und Nothilfezentrum (ANZ) Sonnenberg in Vilters SG in einem einzigen Raum untergebracht ist.

Seit 2019 ist das ANZ für Personen eingerichtet, deren Asylgesuch bereits rechtskräftig abgelehnt wurde. Sie erhalten nur noch Nothilfe und sollen zur Ausreise bewegt werden.

Regierungsrat Fredy Fässler (SP) sagte unter anderem vor dem «Rundschau»-Mikrofon, man wolle den Eltern «die Perspektivlosigkeit in der Schweiz» aufzeigen. Es sei auch für die Kinder besser, wenn sich ihre Eltern zum Gehen entscheiden würden. Im Beitrag wurde kritisiert, dass andere Kantone, wie etwa Schaffhausen, für ähnliche Fälle Lösungen mit Wohnungen gefunden hätten.

Die Unterbringung von Familien im ANZ Sonnenberg über eine lange Zeitdauer hatte bereits im April einen Vorstoss aus dem Kantonsrat ausgelöst: Sarah Noger-Engeler (GLP), Franziska Steiner-Kaufmann (CVP) und Michael Sarbach (Grüne) verlangten Auskünfte zur Situation der Kinder im Zentrum und verwiesen dabei auf die UN-Kinderrechtskonvention.

Nach dem «Rundschau»-Beitrag folgte ein Vorstoss von SP-Fraktionschefin Bettina Surber. Auch sie erinnerte an die Kinderrechtskonvention und wollte wissen, ob die Regierung bereit sei, nach anderen Lösungen für solche Familien zu suchen.

Gesetzliche Vorgaben erfüllt

Auf die kommende Septembersession hat die Regierung nun beide Vorstösse beantwortet – mit teilweise identischen Ausführungen. Eine kind- und familiengerechte Unterbringung sei auch in kollektiven Nothilfestrukturen möglich, heisst es darin.

Familien, alleinstehende Mütter mit Kindern sowie alleinstehende Frauen würden im ANZ Sonnenberg in einem separaten Stock untergebracht. Es gebe Schulunterricht durch Lehrkräfte. Regelmässig würden Spielnachmittage oder Ausflüge organisiert.

Eine ideale Entwicklung mit einer entsprechenden Perspektive sei bei der Gewährung von Nothilfe «nicht das oberste Gebot», so die Regierung. Den Bedürfnissen der Kindern werde im ANZ «jedoch in gesetzlicher Hinsicht» Rechnung getragen. Eine Unterbringung in Wohnungen, wie sie im Vorstoss der SP verlangt wird, würde im Vergleich zu Asylsuchenden mit regulärem Aufenthalt «eine Bevorzugung bedeuteten und ist daher abzulehnen».

Dem Migrationsamt seien keine Missstände bekannt, die durch die Aufsicht festgestellt worden seien. Es gebe auch keine Rechtsprechung, die die Nothilfepraxis im Kanton als nicht konform mit der Kinderrechtskonvention einstufe, heisst es in der Stellungnahme.