Kantonsrat AR Appenzell Ausserrhoden erhält kantonale Ombudsstelle

SDA

29.10.2018 - 12:26

Dem Ausserrhoder Regierungsrat wurde ein mangelhafter Umgang in Konfliktsituationen vorgeworfen. Nun soll der Kanton eine Ombudsstelle erhalten. Der Kantonsrat hat am Montag eine entsprechende Motion gegen den Willen der Regierung erheblich erklärt.

Bereits 2012 regte die Staatswirtschaftliche Kommission (StwK) die Schaffung einer Ombudsstelle an. Sie fand mit diesem Anliegen beim Regierungsrat aber kein Gehör. Dies mit der Begründung, dass dem Landammann bereits eine gewisse Ombudsfunktion zukomme.

In ihrem Bericht von 2017 warf die StwK dem Ausserrhoder Regierungsrat ein unangemessenes Führungsverhalten und einen mangelhaften Umgang mit Konfliktsituationen vor. Sie forderte erneut eine unabhängige Anlaufstelle.

Im Juni 2018 reichte Kantonsrat Peter Gut (parteiunanhängig) mit 40 Mitunterzeichnenden eine Motion zur Schaffung einer Ombudsstelle ein. Er werte dies als Zeichen, dass der Wille im Parlament da sei, etwas zu unternehmen, sagte Gut am Montag im Rat.

Neutrale Anlaufstelle für alle

Die Ombudsstelle soll dabei als eine verwaltungsunabhängige, vorzugsweise öffentlichrechtliche Anlaufstelle für Personen verstanden werden, die sich von der kantonalen Verwaltung unkorrekt behandelt fühlen, die sich mit Vorschriften oder Verwaltungsabläufen nicht zurechtfinden, die das Gefühl haben, nicht zu ihrem Recht zu kommen oder die Fragen haben, die ihr Arbeitsverhältnis mit dem Kanton betreffen, heisst es im Vorstoss.

Die Ombudsstelle soll kostenlos, neutral und unabhängig arbeiten und hat die Aufgabe, eine Einigung zwischen möglichen Konfliktparteien zu erzielen.

Whistleblowing in Verfassung regeln

Der Regierungsrat nehme das Grundanliegen positiv auf. "Die Motion rennt offene Türen ein", sagte Landammann Paul Signer. Gegen den konkreten Auftrag für die Kantonsangestellten wehrt sich die Regierung. Das führe zu Abgrenzungsproblemen.

Für verwaltungsinterne Angelegenheiten stehe künftig das Konfliktlösungsverfahren im neuen Personalgesetz zur Verfügung. Im Zuge der Totalrevision der Kantonsverfassung solle auch der Punkt des Whistleblowings geklärt werden, so Signer.

Die Stossrichtung des Vorstosses wurde von allen Fraktionen unterstützt. Die FDP wollte die Motion in ein Postulat umwandeln. Es gehe in seiner Motion nicht um eine Anlaufstelle für Whistleblower, sagte Gut, der an der Motion festhielt. Seine Formulierung habe die Fassung der Stadt St. Gallen als Vorbild. Dort gebe es nicht einmal ein Dutzend Anfragen im Jahr.

Nach längerer Diskussion überwies der Rat die Motion mit 37 Ja zu 23 Nein und drei Enthaltungen.

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