Kantonsrat AR Appenzell Ausserrhoder ebnen den Weg fürs Ausländerstimmrecht

sime, sda

19.2.2024 - 18:41

Der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden debattierte am Montag über die Totalrevision der Kantonsverfassung. (Archivbild)
Der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden debattierte am Montag über die Totalrevision der Kantonsverfassung. (Archivbild)
Keystone

Der Appenzell Ausserrhoder Kantonsrat hat anlässlich der Totalrevision der Kantonsverfassung seine Zustimmung für das Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene signalisiert. Die Einführung des Stimmrechtsalters 16 fand ebenfalls eine Mehrheit.

sime, sda

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden sollen künftig Ausländerinnen und Ausländer politisch mitbestimmen können, sobald sie zehn Jahre in der Schweiz gewohnt haben.

Das sieht die umfassend überarbeitete Kantonsverfassung vor, welche am Montag im Kantonsrat in erster Lesung debattiert wurde. Ausserrhoden wäre der erste Deutschschweizer Kanton, der Ausländerinnen und Ausländern ein solches Stimmrecht zugesteht.

Widerstand kam hauptsächlich von der SVP

Gemäss revidiertem Verfassungsentwurf soll auch das Stimmrechtsalter auf 16 Jahre gesenkt werden. Die SVP wehrte sich im Rat gegen beide Anliegen, konnte jedoch mit entsprechenden Anträgen keine Mehrheit gewinnen.

In einzelnen Gemeinden des Kantons Appenzell Ausserrhoden besteht für Ausländerinnen und Ausländer auf kommunaler Ebene bereits heute die Möglichkeit, abzustimmen und zu wählen.

Vor der zweiten Lesung kommt das Volk

Die erste Lesung zur neuen Verfassung wurde am Montagabend unterbrochen. Sie soll am Dienstag beendet werden. Der Entwurf wird danach einer Volksbefragung unterbreitet. Dabei haben sämtliche Ausserrhoderinnen und Ausserrhoder – auch nicht Stimmberechtigte – die Möglichkeit, sich zur neuen Verfassung zu äussern. Danach kommt diese mit entsprechenden Rückmeldungen für die zweite Lesung zurück in den Kantonsrat.

Mehr als 40 Änderungsanträge

Für Diskussionen um die Totalrevision der Verfassung sorgte im Kantonsrat bereits der Einleitungstext der überarbeiteten Verfassung. Dabei ging es etwa um die Frage, ob «Gott» darin erwähnt werden sollte. Eine Mehrheit des Kantonsrat sprach sich schliesslich für die Beibehaltung einer entsprechenden Formulierung aus.

In der Ratsdebatte wurden einige spontane Anträge für meist sprachliche Präzisierungen gestellt, 40 Änderungsanträge zu einzelnen Paragraphen wurden schon vor Sitzungsbeginn angekündigt.

Darunter war etwa das Begehren, Herisau als Hauptort in der Verfassung zu verankern, welches jedoch deutlich scheiterte. Ausschlaggebend dafür war die Besonderheit, dass das Kantonsgericht seinen Sitz in Trogen hat und deshalb auf die explizite Erwähnung eines Hauptortes weiterhin verzichtet werden soll.

Energieverbrauch und Medienförderung

Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag der SVP auf Streichung eines Absatzes, wonach sich der Kanton zum Ziel setzt, den durchschnittlichen Energieverbrauch pro Jahr und Person bis 2050 auf die Hälfte des Standes von 2015 zu senken.

Für längere Diskussionen sorgte ein in der Verfassung zu verankerndes Bestreben nach Medienförderung. Ein entsprechender Antrag der SP fand schliesslich eine Mehrheit.