Der Ausserrhoder Kantonsrat hat am Dienstag die geplante kantonale Umsetzung der Steuervorlage mit AHV-Finanzierung (STAF) gutgeheissen, über die am 19. Mai abgestimmt wird. Als Kompensation zu den Erleichterungen für Unternehmen werden die Kinderzulagen erhöht.
Wie andere Kantone reagiert auch Ausserrhoden auf den vom Bund geplanten Wegfall der Steuervorteile für ausländische Statusgesellschaften mit neuen Privilegien, von denen alle Unternehmen profitieren werden.
In der Vorlage des Regierungsrats ist keine Änderung bei der ohnehin schon tiefen Gewinnsteuerbelastung für Unternehmen geplant. Sie soll bei 6,5 Prozent bleiben. Vorgesehen sind dafür etwa Übergangsfristen von fünf Jahren für Statusgesellschaften unter bestimmten Bedingungen, steuerliche Entlastungen bei den Einkünften aus Patenten, sowie höhere Abzüge für die Forschungs- und Entwicklungsausgaben der Unternehmen.
Als Ausgleich zur Bevorteilung der Unternehmen werden die Kinder- und Ausbildungszulagen um je 30 Franken erhöht. Die Änderungen führen beim Kanton zu Steuerausfällen von jährlich 380'000 Franken. Die Gemeinden verlieren jährlich 460'000 Franken.
All diese Änderungen treten allerdings nur in Kraft, wenn es am 19. Mai ein Ja zur Steuervorlage mit AHV-Finanzierung gibt.
Tieferer Satz als St. Gallen
Am Dienstag sagte Finanzchef Köbi Frei (SVP) im Rat, es handle sich um eine komplexe Vorlage unter hohem Zeitdruck. Mit den betroffenen Statusgesellschaften sei man in Kontakt. Für sie sei die Planbarkeit wichtig. Es gehe dabei teilweise «um sehr grosse Steuersubstrate». Man wolle Wegzüge verhindern.
Bei den geplanten Massnahmen spielt auch der Vergleich mit den Nachbarkantonen eine Rolle: Bei der Dividendenbesteuerung sei ein tieferer Satz als im Kanton St. Gallen vorgesehen, so Frei.
Zustimmung in den Fraktionen
Alle Fraktionen begrüssten die Vorlage. Die Sprecherin der FDP empfahl, die Entwicklung in den Nachbarkantonen zu beobachten und notfalls zu reagieren. Der Sprecher der SVP erklärte, Ausserrhoden dürfe nicht an Standortattraktivität verlieren, man solle eine Senkung des Gewinnsteuersatzes auf 6 Prozent weiter im Auge behalten. Auch der Sprecher der Parteiunabhängigen verlangte, man solle auf die Entwicklung im Kanton St. Gallen achten.
Der Sprecher der SP erklärte, Bedingung für die Zustimmung zur Vorlage sei, dass der Gewinnsteuersatz nicht reduziert werde und die Kinderzulagen erhöht würden. Für die CVP-EVP-Fraktion handelt es sich um eine ausgewogenen Vorlage, bei der auch die Familien und der Mittelstand entlastet werde.
In der Schlussabstimmung stimmte der Ausserrhoder Kantonsrat der Vorlage in erster Lesung ohne Gegenstimmen und Enthaltungen zu.
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