Prozess Beil-Attacke von Flums - Hohe Zivilforderungen an den Täter

SDA

19.12.2018 - 13:39

Auf den heute 18-jährigen Amokläufer von Flums könnten hohe finanzielle Verpflichtungen zukommen. Die Rechtsvertreter der Opfer stellten am Mittwoch vor dem Jugendgericht Werdenberg-Sarganserland in Mels Zivilforderungen in der Gesamthöhe von rund 330'000 Franken.

Die Medien waren nur zum ersten Teil der Verhandlung vor dem Jugendgericht zugelassen, in dem es um die Tat ging. Alles, was die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten betraf, wurde anschliessend unter Ausschluss der Medien besprochen. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnet.

Der junge Mann hatte im Oktober 2017 in Flums mehrere Menschen mit einem Beil angegriffen und teils schwer verletzt. Die Jugendanwaltschaft klagte ihn des mehrfachen versuchten Mordes, der versuchten Brandstiftung, der mehrfachen, teilweise versuchten einfachen Körperverletzung und weiterer Delikte an.

Der Jugendanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und eine 500-Franken-Busse. Der psychisch schwer gestörte Beschuldigte sei in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen. Schon heute befindet er sich in einer Klinik.

Verteidiger: "Zu Vorsatz unfähig"

Der Verteidiger machte Schuldunfähigkeit seines Mandanten geltend. Das psychiatrische Gutachten habe eine Schizophrenie diagnostiziert. Der junge Mann sei zum Tatzeitpunkt "urteils-, einsichts- und steuerungsunfähig" gewesen. Zu einem Plan oder einem Vorsatz sei er gar nicht fähig gewesen.

Den Ausführungen der Parteienvertreter folgte der Beschuldigte, ohne jegliche Emotionen zu zeigen. Dies sei Teil seiner Krankheit, sagte der Verteidiger. Als Folge davon könne er weder Mitleid noch Gefühle entwickeln. Dennoch tue die Tat ihm leid.

Er habe keinerlei Tötungsabsicht gehabt - von versuchtem Mord könne keine Rede sein. Die anderen Tatbestände anerkenne sein Mandant. Die Zivilforderungen seien abzuweisen oder auf den Zivilweg zu verweisen.

Dies sah der Jugendanwalt ganz anders. Er stützte sich nicht zuletzt auf Aussagen des damals 17-Jährigen nach dessen Festnahme. Mehr als einmal habe er seine Tötungsabsichten formuliert. "Ich war ein Tier. Ich wollte einfach töten", habe er einmal gesagt. Zudem habe er jeweils mit enormer Wucht mit dem Beil zugeschlagen. Es sei nur dem Zufall zu verdanken, dass niemand tödlich verletzt worden sei.

Beschuldigter erinnert sich nicht

Bei seiner Befragung sagte der Beschuldigte häufig, er könne sich nicht erinnern. Vor seinem Amoklauf hatte er versucht, sich selbst zu töten, hörte aber wegen der Schmerzen damit auf. "Ich fühlte mich wie ein Stück Scheisse", sagte er.

Dann packte er unter anderem ein Beil und eine Schere in seinen Rucksack, legte Feuer im Haus seiner Mutter und seines Stiefvaters und ging in Richtung Dorfzentrum, wo er auf die ersten Opfer traf, ein Ehepaar mit Baby sowie einen Automobilisten und dessen Frau. Er entwendete das Auto, baute einen Unfall, rannte zu Fuss weiter und traf bei einer Tankstelle auf drei Frauen, die er ebenfalls angriff.

Insgesamt verletzte er sieben Menschen, das Baby blieb körperlich unverletzt. Dabei handelte es sich durchwegs um unbekannte Zufallsopfer.

Ihre Rechtsvertreter schilderten, wie sehr die damaligen Opfer bis heute unter den Folgen des Angriffs litten. Einerseits wegen andauernder Beschwerden aufgrund der Verletzungen. Vor allem aber wegen der schweren Traumatisierung, welche das Leben der Betroffenen nachhaltig beeinträchtige.

Polizisten sollten ihn töten

Der Beschuldigte war in Lettland aufgewachsen und als 13-Jähriger zu Mutter und Stiefvater in die Schweiz gekommen. Laut seinem Verteidiger muss er damit rechnen, nach Verbüssung einer Freiheitsstrafe oder nach einem Klinikaufenthalt aus der Schweiz ausgewiesen werden.

In den Monaten vor der Tat hatte sich der Beschuldigte verschiedentlich über seine bizarren Gewalt- und Tötungsfantasien geäussert. Er habe nicht mehr leben wollen, sagte er am Mittwoch. Bei seiner Festnahme habe er den Polizisten mehrmals zugerufen sie sollten ihn in den Kopf schiessen.

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