Er habe schon Tage vor der Tat geplant, seine Ehefrau töten zu wollen, hat der Beschuldigte im Mordprozess am Kreisgericht Wil in Flawil SG am Donnerstag eingeräumt. Sein Verteidiger wurde von dieser Aussage überrascht. Das Urteil wird um 17 Uhr eröffnet.
Fünf Minuten vor der Verhandlung habe sein Mandant ihm erklärt, er werde aussagen, seine Tat geplant zu haben, sagte der Verteidiger. Er habe aber Zweifel daran, dass dies eine Planung von langer Hand gewesen sei. Und so, wie sie dann durchgeführt worden sei, sei sie gewiss nicht geplant gewesen.
Der heute 47-jährige Mazedonier hatte am 18. Mai 2018 in der Familienwohnung in Wil seine 44-jährige Ehefrau mit 51 Messerstichen ums Leben gebracht. Gemäss seiner Aussage hatte er bewusst bis am Freitagmittag mit der Tat gewartet, weil dann die beiden erwachsenen Kinder fort und er allein mit seiner Frau in der Wohnung sein würde. Er habe «das Messer geholt, weil ich sie umbringen wollte».
In seiner Befragung beteuerte der Beschuldigte immer wieder, wie leid ihm alles tue und er bat um Verzeihung. Er werde jede Strafe akzeptieren, versicherte er. Immer wieder verwies er auf seine Krankheit – diese sei die einzige Erklärung für seine Tat.
Psychisch krank
Wie der Verteidiger erklärte, war der Beschuldigte aufgrund seiner schon vor der Tat bestehenden psychischen Erkrankung in Folge von Veränderungen am Arbeitsplatz aus der Bahn geworfen worden. Nach einem Bagatell-Streit mit der Frau sei es zur Explosion gekommen. Nach den ersten Messerstichen sei er in einen Blutrausch geraten. Das sei Teil seiner Krankheit und keine geplante Grausamkeit.
Der psychiatrische Gutachter hatte eine paranoide Schizophrenie festgestellt. Der Beschuldigte habe zwar Einsicht gehabt in das Unrecht seiner Tat, er habe krankheitsbedingt aber nicht einsichtsgemäss handeln können. Seine Steuerungsfähigkeit sei zur Tatzeit maximal mittelgradig vermindert gewesen.
Heimtückisch und grausam
Der Staatsanwalt verlangte eine Verurteilung wegen Mordes. Der Mann habe besonders heimtückisch und grausam gehandelt und das Vertrauen seiner Frau missbraucht. Das Opfer sei überrascht worden – Abwehrspuren gab es keine. Der Mann habe so oft zugestochen, «bis klar war, dass die Frau nicht überleben würde».
Der Mann sei mit einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren zu bestrafen. Deren Vollzug solle allerdings zu Gunsten einer stationären Massnahme – also Behandlung in einer psychiatrischen Klinik – aufgeschoben werden.
Anschliessend sei der Mazedonier für 15 Jahre des Landes zu verweisen. Dies sei im Schengener Informations-System (SIS) einzutragen, damit er nicht über ein Drittland unerkannt in die Schweiz zurückkehren könne.
Der Verteidiger beantragte einen Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung und eine Freiheitsstrafe von 5 bis 7 Jahren. Auch er plädierte für eine stationäre Massnahme. Die Landesverweisung sei auf eine kürzere Zeitdauer festzulegen. Sein Mandant anerkenne die Genugtuungsforderungen der Angehörigen im Grundsatz.
Der Vertreter der Privatkläger hatte für die beiden gemeinsamen Kinder, sowie für die Mutter und den Bruder der Getöteten Genugtuungszahlungen von insgesamt 70'000 Franken gefordert. Dazu sei der Beschuldigte zu Schadenersatzzahlungen zu verpflichten.
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