Innovative Startup-Unternehmen sollen im Kanton Schaffhausen besser gefördert werden. Der Kantonsrat hat am Montag eine Änderung des Wirtschaftsförderungsgesetzes in erster Lesung beraten. Dabei geht es um die Verlängerung der betrieblichen Förderbeiträge um weitere zehn Jahre.
Der Kanton kann innovative und erfolgversprechende Vorhaben von Unternehmen mit einzelbetrieblichen Förderbeiträgen (EBF) unterstützen. Dies ist im Wirtschaftsförderungsgesetz geregelt. Die gesetzliche Grundlage für diese Verpflichtungskredite läuft allerdings Ende des Jahres aus und soll in unveränderter Höhe von 20 Millionen Franken bis 2029 verlängert werden. Ausserdem sollen neu auch Startups profitieren.
Der Regierungsrat rechnet damit, dass der Förderbedarf in Zukunft steigt und das Instrument der EBF bei Investitionsentscheidungen von Unternehmen an Bedeutung gewinnt. Ausserdem sollen Startups unterstützt und gezielt Beiträge an Innovations-, Technologie- und Startup-Förderinstitutionen ausgerichtet werden. Dass das Wirtschaftsförderungsgesetz entsprechend angepasst wird, war im Kantonsrat unbestritten.
Bisherige Förderung an Arbeitsplätze gebunden
Die bisherige Regelung sieht vor, dass Fördergelder nur diejenigen Unternehmen bekommen, die Arbeitsplätze erhalten oder neue schaffen. Startups, die in der Regel anfänglich kaum Arbeitsplätze schaffen, können daher keine Beiträge erhalten.
Weil die Voraussetzungen zur Gründung von Startups im Kanton nicht vergleichbar sind mit grösseren oder hochschulnahen Standorten, sollen zusätzliche Institutionen in den Förderkreis aufgenommen werden. Profitieren können dann etwa Einrichtungen, die Startups mit Mentoring- oder Coaching-Angeboten begleiten. Damit soll verhindert werden, dass der Kanton ins Hintertreffen gerät.
In der laufenden Periode von 2010 bis 2019 wurden von den verfügbaren 20 Millionen Franken bislang 6,075 Millionen Franken bewilligt und bis Ende 2018 insgesamt 36 Projekte gefördert, wie es in der Vorlage der Regierung heisst. Die Gelder werden vor allem in Form von Beiträgen gewährt, seltener als Darlehen.
Vor der zweiten Lesung muss die vorberatende Kommission noch einmal über drei Anträge beraten, die zwar keine Mehrheit erhielten, aber mindestens zwölf Stimmen. Die AL verlangte zum einen, dass die Empfänger der Beiträge über Umfang und Verwendung in verständlicher Form informieren und zum anderen, dass die Klimaziele mitberücksichtigt werden. Die SVP-Fraktion beantragte, die Gesetzesänderung dem obligatorischen Referendum zu unterstellen.
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